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Auch Tiere brauchen eine Absicherung


Von HJM Finanz- und Versicherungsmakler

Tierkranken- und Tierhalterversicherungen

Vorsorge und Absicherung ist für viele Tierhalter von besonderer Bedeutung. Eine Untersuchung oder Operation kann teuer werden und ohne Haftpflicht sind die entstehenden Schäden nicht kalkulierbar. 

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Warum braucht man eine Tierkrankenversicherung?

Niemand möchte darüber nachdenken, dass sein Liebling plötzlich verletzt oder krank werden könnte, aber es kann jederzeit passieren. Vierbeiner kann man typischerweise nicht vor allen Gefahren des Alltags oder des Lebens schützen. Menschen werden krank, Tiere auch. Glücklicherweise werden immer mehr lebensrettende Behandlungen (wie Operationen oder Chemotherapie) für Haustiere anwendbar. Mit der Verbesserung der Tiermedizin ist gleichzeitig eine enorme Kostensteigerung verbunden. Es ist schlimm genug, wenn Ihrem pelzigen Freund etwas fehlt, da möchte man sich nicht auch noch finanzielle  Gedanken machen müssen. Deshalb ist es sinnvoll, über eine Tierkrankenversicherung nachzudenken.

 

Tierhalterhaftpflicht

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung? 

Jeder, der privat einen Hund und/oder ein Pferd hält. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden. Die Folgen eines Hundebisses können fatal sein. Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Aber auch bei Sachschäden steht Ihnen die Tierhalterhaftpflicht zur Seite. Für Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien, Meerschweinchen u.ä. Tiere besteht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz.

 

Wer ist versichert? 

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss. Wenn ein neuer Vierbeiner in die Familie kommt und Sie bereits eine Hundehalterhaftpflicht haben, dann ist dieser üblicherweise gleich mitversichert durch die Vorsorgeversicherung. Diese gilt allerdings nur für einen Monat, in der Zeit sollten Sie den neuen Hund der Versicherung melden. Versichert ist ebenfalls der Tierhüter, z.B. jemand, der mit dem Hund spazieren geht. Das darf er allerdings nicht gewerblich tun. 

 

Hundehalterhaftpflicht

 

Was ist versichert? 

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind, Schadensersatz zu leisten. Darüber hinaus wehrt die Haftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind.  

 

Kostet eine Versicherung für alle Hunde gleich viel? 

Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede:  Für den ersten Hund zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Hunde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind bei den meisten Versicherern vom Beitrag her deutlich günstiger als der erste Hund. Es kommt ebenfalls auf die Rasse des Hundes an. Viele Versicherer unterscheiden zwischen normalen Hunden und Kampfhunden.  

 

Stufen alle Versicherungen Kampfhunde gleich ein? 

Nein, auch hier gibt es Unterschiede. Die Versicherungen definieren in den Tarifen ganz eigenständig, welche Rasse als Kampfhund gilt und welche nicht.

Für Tierhalter von Kampfhunden, wie z.B. Pit-Bullterrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastif, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback,- oder Kreuzungen mit diesen Rassen, sowie Dobermänner und Rottweiler können wir nur ausgesuchte Tarife und Gesellschaften anbieten. 

 

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden, nicht versichert. Schäden durch Tiere, die gewerblich genutzt oder eingesetzt werden (wenn z.B. Ihr Pferd gegen Entgelt verliehen wird). Strafen und Bußgelder (Missachtung der Maulkorb- oder Leinenpflicht) sind nicht versichert.  

 

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Hans-Jürgen Müller, verantwortlich.

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