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Versicherungen für Gastronomen und Hoteliers bei lion-ice.de


Von Ahrens Fachhandel für Gastronomie & Großküchentechnik e.K.

Im Alltag eines Gastronomen und Hoteliers kommt es schnell zu Schäden. Im Notfall können Versicherungen gute Dienste leisten, daher vermittelt lion-ice.de Sie jetzt an passende Versicherungsmakler.
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Im Gastronomie- und Hotelgewerbe werden im Wesentlichen Dienstleistungen angeboten, und hier arbeiten Menschen mit Menschen zusammen. Ganz klar ist es da, dass auch einmal etwas schief gehen kann, und ein Kunde wegen eines unglücklichen Vorfalls einen Schadensanspruch stellt. Andererseits kann natürlich auch einmal im Alltag eines Betriebs etwas kaputt gehen, ohne dass der Fehler bei einem Menschen zu suchen ist. Auch hier können Versicherungen im Falle des Falles einspringen. Die Firma lion-ice.de, die sich auf die professionelle Ausstattung von Hotels und Gastronomiebetrieben spezialisiert hat, arbeitet jetzt mit Versicherungsmaklern für Gastronomie in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen, welche auch eine ganze Reihe an Versicherungen anbieten, die im Alltag von Gastronomen und Hoteliers wichtig sind. Dabei arbeiten wir nur mit Spezialisten im Bereich Versicherungen für Hotel- und Gastgewerbe zusammen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung

Die wichtigste Versicherung überhaupt ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung. Sie springt immer dann ein, wenn jemanden durch eine Betriebstätigkeit ein Schaden entstanden ist. So etwas kann beispielsweise ein Fall sein, wenn ein Kunde sich eine Lebensmittelvergiftung über ein Essen zuzieht und dann vielleicht einen wichtigen Geschäftstermin verpasst, weil er krank im Bett liegen muss. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden sowie für Schäden des Vermögens auf, die eine Folge der ersten beiden Schäden sein können. Versichert sind sowohl die Betriebsinhaber als auch sämtliche Angestellte. Ferner sollte auch im immer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, die Anwalts- und Gerichtskosten trägt, wenn sich ein Unternehmen juristisch verantworten muss.

Weitere Versicherungen

Ferner sollte es auch immer eine Geschäftsinhalte-Versicherung sowie eine Gebäudeversicherung geben. Die Geschäftsinhalte-Versicherung deckt Schäden ab, bei denen Vermögenswerte beschädigt oder entwendet wurden. Hier kann es sich um einen Einbruch, um Vandalismus oder auch um einen Wasser- oder Feuerschaden handeln. Die Gebäudeversicherung deckt vor allem äußere Schäden am Haus - beispielsweise bei einem Sturm - ab. Sonderformen sind die Glasversicherung und die Elektronikversicherung. Nicht unwichtig ist zudem eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die beispielsweise dann zum Tragen kommt, wenn Maschinen ausfallen. Als letztes sei noch die D & O Versicherung genannt. Bei ihr handelt es sich um eine Berufshaftplicht-Versicherung für Leitungs- und Aufsichtsorgane. Die zu diesem Personenkreis gehörigen Personen erhalten bei ihr eine Kombination aus Rechtsschutz- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Susanne Ahrens (Tel.: 0761 - 55 633 05), verantwortlich.

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