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Online-Erotikshopping: Was tun, wenn das Sexspielzeug nicht gefällt?


Von Trusted Shops GmbH

Das Netz ist ideal, um ganz bequem - und unauffällig -Sexspielzeug zu kaufen. Doch immer wieder stellt sich für den Online-Erotik-Shopper nach dem Kauf noch eine ganz andere Frage, die nichts mit der richtigen Handhabung des Produkts zu tun hat. Was ist,...
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Köln, 22.10.2014 - Das Netz ist ideal, um ganz bequem - und unauffällig -Sexspielzeug zu kaufen. Doch immer wieder stellt sich für den Online-Erotik-Shopper nach dem Kauf noch eine ganz andere Frage, die nichts mit der richtigen Handhabung des Produkts zu tun hat. Was ist, wenn mir der bestellte Fetisch-Anzug nicht passt, der Vibrator nicht gefällt, und die Liebeskugeln völlig anderes aussehen, als im Internet abgebildet? Dr. Carsten Föhlisch, Verbraucherrechtsexperte der europäischen Vertrauensmarke Trusted Shops, kennt die Antworten auf die häufigsten Fragen

Ich habe Sex-Spielzeug online bestellt, möchte es aber nun doch zurücksenden. Erhalte ich mein Geld zurück, wenn ich Dildos, Liebeskugeln etc. innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückschicke?

Dr. Carsten Föhlisch: Wurde beispielsweise die versiegelte Verpackung eines Dildos geöffnet, erlischt unseres Erachtens das Widerrufsrecht, wenn die Versiegelung als solche erkennbar war und diese nach der Lieferung entfernt wurde.

Sind Produkte ausdrücklich dafür ausgelegt, mit Körperflüssigkeiten in Kontakt zu kommen, wie z.B. Piercings, Erotikspielzeug oder Verhütungsmittel, braucht der Online-Händler diese nicht mehr zurückzunehmen, wenn die Versiegelung entfernt wurde. Ist die Ware allerdings noch versiegelt, so ist davon auszugehen, dass kein Kontakt mit Körperflüssigkeiten stattgefunden hat, und der Händler muss den Widerruf akzeptieren.

Wie sieht es denn mit Dessous oder Fetisch-Mode aus, die ich online bestellt habe? Auch hier kommt es ja normalerweise zum Kontakt im Intimbereich. Gelten auch hier die Ausnahmen vom Widerrufsrecht?

Dr. Carsten Föhlisch: Nein, denn ein bloßer unmittelbarer Hautkontakt ist nicht ausreichend, um ein Produkt als Hygieneartikel zu qualifizieren. Würde man davon ausgehen, wäre die komplette Bekleidungsbranche vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern sie ihre Produkte versiegelt versenden und der Verbraucher die Versiegelung entfernen würde. Zudem kann ein Händler Bekleidung soweit wiederaufbereiten, dass sie erneut in den Verkauf kommen kann.

Es ist nicht unüblich, dass Dominas ihre Dienste auf Online-Auktionsplattformen anbieten. Habe ich einen Anspruch auf die Rückerstattung des Geldes, wenn ich eine solche Dienstleistung ersteigere und dann nicht in Anspruch nehmen möchte?

Dr. Carsten Föhlisch: Nein, ein Widerrufsrecht gibt es nicht für Sex-Dienstleistungen, wenn diese zu einem spezifischen Termin oder in einem spezifischen Zeitraum durchgeführt werden sollen, da sie unter "Freizeitbeschäftigung" fallen. Werden diese im Web gebucht, so sind die Dienstleistungsverträge vom Widerrufsrecht ausgenommen.



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