PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?


Von HJM Finanz- und Versicherungsmakler

Eine Auseinandersetzung vor Gericht kann teuer werden.

Wie teuer ein verlorener Rechtsstreit werden kann, hängt in erster Linie von der Höhe des Streitwertes ab. In welchen Fällen springt die Versicherung ein und welche Leistungen sind ausgeschlossen.

Thumb

Wer kennt sie nicht, die Situationen des täglichen Lebens. Sie haben einen Verkehrsunfall mit ihrem PKW und fühlen sich im Recht, allerdings weist der Unfallgegner jede Schuld von sich, der Streit mit dem Nachbarn, der einfach nicht enden will oder der Arbeitgeber, der unter einer fadenscheinigen Begründung das Arbeitsverhältnis aufkündigt.  Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Insbesondere, wenn der Gerichtprozess über mehrere Instanzen geht. Wie teuer ein verlorener Rechtsstreit werden kann, hängt in erster Linie von der Höhe des Streitwertes ab, nachdem sich die Anwaltshonorare und Gerichtsgebühren bemessen. Hinzu kommen unter Umständen die Aufwendungen für Gutachter, Zeugen, Fahrten und sonstige Nebenkosten.

Eine Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der versicherten Personen.

 

Grundtarife der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ähnelt einem Baukastensystem.  Diese Leistungen gelten als Grundtarife bei der Rechtsschutzversicherung.

 

Privat- und Berufsrechtsschutz

Umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen und Verfahren aus dem privaten Leben. Der Vertrag kann folgende Leistungen beinhalten:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
  • Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
  • sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
  • Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt.

 

Einige Anbieter bieten auch Privatrechtsschutz ohne Berufsrechtsschutz an.

 

Verkehrsrechtsschutz

Umfasst verkehrsrechtliche Angelegenheiten mit Unfallgegnern, vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.

 

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteile. Versichert sind z. B. Rechtsstreitigkeiten wegen Mieterhöhung, Kündigung, Mängel des Mietobjektes usw.

 

Durch die Kombination mehrerer Einzeltarife können sich Beitragsvorteile gegenüber einzelnen Rechtsbereichen ergeben.

 

Der Versicherungsschutz kann durch spezielle Formen erweitert werden. Hierzu zählen unter anderem:

 

  • Unterhalts-Rechtsschutz
  • Ehe-Rechtsschutz
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz
  • Vermieter-Rechtsschutz

 

Die Höhe der Versicherungssumme ist je nach Angebot unterschiedlich. Es werden  Versicherungssummen je Rechtsschutzfall von 300.000 Euro bis unbegrenzter Höhe angeboten.

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lassen sich die Versicherungsbeiträge reduzieren.

Zusätzlich werden Tarife mit Rabatten für bestimmte Personengruppen wie Singles,  Senioren und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes/ Beamte angeboten.

 

Welche Kosten sind versichert?

Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutzversicherung für

 

  • Kosten des eigenen Anwalts
  • Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen
  • Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde
  • Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
  • Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
  • Strafkautionen, darlehensweise bis zum vereinbarten Betrag

 

Was ist nicht versichert?

Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

 

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter, hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
  • Rechtsstreitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
  • Rechtsstreite mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
  • Rechtstreitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder ähnlichen Spekulationsgeschäften
  • Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
  • Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien entstehen
  • Enteignungs- Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
  • Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen
  • Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken
  • Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen

 

Wer ist versichert?

Der versicherte Personenkreis im Privat- und Berufs-Rechtsschutz:

 

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.

 

Wann und für was gelten Wartezeiten?

Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht im

 

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz

 

1 Jahr Wartezeit gilt für Rechtsschutz in Unterhaltssachen.

3 Jahre Wartezeit gilt für Rechtsschutz in Ehesachen vor Gericht.

 

Die Wartezeit in diesen Leistungsarten soll die Versichertengemeinschaft vor Personen schützen, die "noch schnell eine Versicherung" abschließen möchten, weil ein Schadenfall bereits abzusehen ist.

 

Die Wartezeit entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag lückenlos anschließt.

 

Keine Wartezeit besteht für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:

 

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Kauf- oder Leasingverträgen über ein fabrikneues Kfz.


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 14 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4.6)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Hans-Jürgen Müller, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 785 Wörter, 8302 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!