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Das Bestellerprinzip


Von Filla + Göth GbR

Seit Ende des letzten Jahres häufen sich die Fragen nach dem Bestellerprinzip:
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Was ist das Bestellerprinzip im Detail? Ab welchem Zeitpunkt ist es gültig? Betrifft die neue Rechtsordnung nur Miete oder auch den Verkauf von Immobilien? Ist auch die Vermietung von Gewerberäumen davon betroffen? Die Verunsicherung der Kunden ist groß und die dadurch bedingte Zurückhaltung wirkt sich negativ auf das Verhalten der Verkäufer und Vermieter aus.
Nach dem sogenannten "Bestellerprinzip" soll künftig der Vermieter den Makler bezahlen und nicht -wie bisher üblich- ausschließlich der Mieter. Betroffen ist von dieser neuen Rechtslage nur der Bereich der Vermietung und nicht der Verkauf von Immobilien. Auch findet das Gesetz ausschließlich Anwendung auf Wohnräume. Nach §1Abs. 2 WoVermRG gehören jedoch zu den Wohnräumen im Sinne dieses Gesetztes auch solche Geschäftsräume, die wegen ihres räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhangs mit Wohnräumen, mit diesen zusammen vermietet werden. Ausgenommen sind Wohnräume im Fremdenverkehr.
Dieser Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett verabschiedet und wird derzeit im Bundesrat, Bundestag und Vermittlungsausschuss geprüft. So befindet er sich momentan noch im parlamentarischen Verfahren, welches voraussichtlich im Februar abgeschlossen sein könnte. Das Bestellerprinzip würde dann ab dem 1. April 2015 in Kraft treten. Verzögert sich das Verfahren, dann verschiebt sich auch dieser Zeitpunkt.
Was ändert sich nun im Detail? Nach der bisherigen Regelung konnten die Vermieter von Wohnräumen die Kosten, der von ihnen beauftragten Makler, auf die zukünftigen Mieter abgeben ohne einen Anteil der Courtage übernehmen zu müssen. Mit der Einführung des Bestellerprinzips muss nun zukünftig derjenige die Kosten der Vermittlung tragen, der dem Makler den Auftrag erteilt hat. So können nun sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber des Maklers werden. In den meisten Fällen wird dies allerdings der Vermieter sein.
Warum ist die Beauftragung eines seriösen und kompetenten Maklers bei der Suche eines optimalen Mieters überhaupt sinnvoll? Die Vermieter nutzten bisher die ausgezeichneten Marktkenntnisse der Immobilienmakler. Für viele private Vermieter ist es äußerst schwierig, in einem angemessenen Zeitraum, den optimalen Mieter zu finden. Die professionelle Vermarktung in Zeitungen und im Netz, sowie die Auswahl wirklich geeigneter Mieter kostet Geld und ist äußerst zeitaufwendig. Auch die Bonitätsprüfung und das sachgerechte Erstellen von Übergabeprotokollen und nicht zuletzt von Mietverträgen sind Dienstleistungen die ein seriöser, gut ausgebildeter Immobilienmakler übernehmen und erfolgreich erfüllen kann. Makler sorgen im optimalen Fall für eine schnelle, zeitnahe und effiziente Vermietung.
Das neue Gesetz birgt auch neue Risiken für den Mieter. Die Vermieter könnten die vermehrten Kosten auf die Miete umlegen und so über die Mieteinnahmen den Mieter stärker zur Kasse bitten. Möglich wären auch Änderungen im Mietvertrag, dass bei vorzeitiger Kündigung Teile der Courtage in Rechnung gestellt oder nur längerfristige Mietverträge abgeschlossen werden. Auch könnten sich die Vermieter von der Maklerbeauftragung zurückziehen, sodass die Mieter bei der Wohnungssuche stärker selbst auf den Makler zurückgreifen müssen, um ein passendes Angebot zu finden. In diesem Fall müssten sie dem Makler zahlen, da sie den Fachmann "bestellt" haben.
Sollte das neue Gesetz kommen wird es auch positive Nebeneffekte mit sich bringen. Es könnte endlich zu einer notwendigen Marktbereinigung unter den Maklern führen. Seriöse Makler mit exzellenter Ausbildung und guten Qualifikationen werden sich auch unter den neuen Bedingungen auf dem Markt behaupten. Für die "schwarzen Schafe" der Branche, die die knappen Mieträume in Ballungszentren ausnutzen, um viel Geld für "nichts" zu bekommen wird es schwer werden.
Links:
Immobilienmakler Gütersloh


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Melanie Filla (Tel.: 05241 2332269), verantwortlich.

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