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Anwaltsgebühren: Quersubventionierung funktioniert nicht in allen Kanzleien


Von Soldan

Thumb (Essen – 21.06.2006) – Das Prinzip der wertabhängigen Quersubventionierung ist eine tragende Säule des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. In den meisten anwaltlichen Tätigkeitsfeldern gilt: Je geringer der Wert der Streitigkeit des Mandanten, desto niedriger sind die Gebühren, die der Rechtsanwalt für seine Dienstleistung abrechnen kann. Nach einer aktuellen Untersuchung des Essener Soldan Instituts für Anwaltmanagement stimmt aber in vielen deutschen Anwaltskanzleien der Mix von ertragsstarken und ertragsschwachen Mandaten nicht mehr: Rund die Hälfte der Rechtsanwälte gibt an, dass Mandate mit hohen Werten und damit überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten nicht in hinreichender Zahl vorhanden sind, um die nicht kostendeckenden „kleinen Mandate“ quer zu subventionieren. Im Rahmen einer aktuellen Studie hat das Soldan Institut mehr als 1.000 deutsche Rechtsanwälte zu ihren Erfahrungen mit der Quersubventionierung befragt. 49% der Rechtsanwälte geben an, dass in ihrer Kanzlei ertragsschwache Mandate überwiegen. 45% haben die Erfahrung gemacht, dass die Mischung von ertragsschwachen und ertragsstarken Mandaten ausgewogen ist. 6% der Rechtsanwälte geben an, dass in ihrer Kanzlei ertragsstarke Mandate überwiegen, das Prinzip der Quersubventionierung für sie also günstig ist. Die Erfahrungen der Rechtsanwälte hängen aber stark von dem beruflichen Umfeld ab, in dem sie tätig sind: 63% der in Einzelkanzlei praktizierenden Anwälte beklagen, dass sie überwiegend ertragsschwache Mandate bearbeiten, nur bei 5% dominieren ertragsstarke Mandate. In größeren Kanzleien gilt das Gegenteil: Dort beträgt bei 45% ertragsstarken Mandaten die Quote der ertragsschwachen Mandate nur 11%. Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Soldan Instituts: „Das Prinzip der Quersubventionierung ist 130 Jahre alt und wurde konzipiert, als es in Deutschland nur Ein-Mann-Kanzleien gab. Der moderne Anwaltsmarkt ist hingegen stark segmentiert. In ihm verteilen sich lukrative und weniger lukrative Mandate ungleich auf die verschiedenen Kanzleitypen. Unsere Untersuchung hat empirisch fundiert, was bislang lediglich anekdotisch berichtet wurde.“ (2.225 Zeichen) RA Dr. Matthias Kilian Tel.: 0221 – 470 2934 Mobil: 0177 – 884 5827 kilian@soldaninstitut.de Prof. Dr. Christoph Hommerich Tel.: 0201 86 12 390 hommerich@soldaninstitut.de Pressekontakt: Grosse Business Service Dr. Alfried Große Am Ruhrstein 37 c 45133 Essen Tel.: 0201 8 41 95 94 Fax: 0201 8 41 95 50 Über das Institut: Das Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V. wurde 2002 als gemeinnützige und unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Management von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Vorstände des Instituts sind Prof. Dr. Christoph Hommerich, RA Dr. Matthias Kilian und Dipl.-Kfm. René Dreske. Das Institut wird finanziell von der Hans Soldan Stiftung unterstützt.

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