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Workshop: Bonner Unternehmen informiert über Rechtliche Aspekte von Emails


Von Concrete Logic GmbH

Heute wird ein großer Teil der Korrespondenz, seien es Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder auch Verträge, mittels elektronischer Post verschickt und entgegengenommen. Die zunehmende Verlagerung des geschäftlichen Schriftverkehrs hat den Gesetzgeber veranlasst, den neuen Anforderungen an die Fälschungssicherheit Rechnung zu tragen. Bestehende Gesetze werden in ihrer Auslegung angepasst und neue Gesetze und Verordnungen erlassen. Ob GDPdU, GoB, GoBS, AO, Signaturgesetz oder HGB, vor dem Gesetz sind alle Unternehmen gleichgestellt.
Thumb Was aber bedeuten diese Gesetze in der Praxis konkret? Der Gesetzgeber fordert die revisionssichere Archivierung all dieser Dokumente. Dafür reicht es nicht aus, am jeweiligen Arbeitsplatz die Dokumente zu verwalten. Auch der bloße Ausdruck oder die Abspeicherung auf CD-Rom gilt nicht als revisionssicher, weil der Inhalt vorher manipuliert werden kann. Also muss dafür gesorgt werden, dass der Eingang an einem Ort im Unternehmen erfolgt, an dem all diese Dokumente nachweisbar vollständig, ursprünglich, unveränderbar und wieder auffindbar auf-bewahrt werden können. Eine aktuelle Umfrage der Computerwoche belegt, dass rund zwei Drittel der deutschen Unternehmen diese Gesetze mißachten. (vgl. http://www.golem.de/0605/45449.html) Branchenübergreifend haben viele Führungskräfte sehr große Unsicherheit in Umgang mit den rechtlichen und technischen Anforderungen gezeigt. Der von Concrete Logic durchgeführte Workshop verspricht hier Abhilfe. In diesem Workshop treffen sich Unternehmen aus den verschiedensten Branchen und natürlich auch Vertreter von TK-Unternehmen, die als Serviceprovider besondere Sorgfaltspflichten im Umgang mit Ihren Emails haben. Der Vortrag von Ovidiu Bretan informiert detailliert über praktische Auswirkungen und Anforderungen an die IT. Im Anschluß bietet sich die Gelegenheit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Ralph Steins, verantwortlich.

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