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Kritik an Referentenentwurf zur Reform des GmbH-Rechts


Von Medienbüro Sohn

Herabsetzung des Mindestkapitals könnte zu einer „GmbH light“ führen

Thumb Bonn/Berlin - Der vom Bundesjustizministerium am 29. Mai 2006 vorgelegte Referentenentwurf zu einer Reform des GmbH-Rechts ist nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen. Demnach soll künftig nur noch ein Mindestkapital von 10.000 Euro statt derzeit 25.000 Euro zur Gründung einer derartigen Gesellschaft erforderlich sein. Die Eintragung im Handelsregister soll beschleunigt, Missbräuche der GmbH bei Firmenkrisen besser unterbunden werden. „Wir setzen ein deutliches Signal an Unternehmensgründer und Investoren", sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Aus Kreisen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde die Forderung laut, begleitend zu der Modernisierung der GmbH eine neue Rechtsform zu schaffen, um der Konkurrenz durch die britischen „Limited“ begegnen zu können. Der Bonner Rechtsanwalt Markus Mingers von der Kanzlei Mingers & Kollegen, www.justus-online.de, gibt zu bedenken, die im Referentenentwurf vorgesehene Herabsetzung des Mindestkapitals dürfe nicht zu einer Belastung oder gar Abwertung der bestehenden GmbH und damit zu einer „GmbH light“ führen. Es sei auch zu überlegen, ob die Modernisierung des deutschen Gesellschaftsrechts nicht durch das Schaffen einer neuen Rechtsform im deutschen Gesellschaftsrecht begleitet werden sollte. Dies könne die deutsche Antwort auf die Herausforderung durch die britische Limited sein. Mehr als 30.000 Neugründungen der Limited in Deutschland bei unveränderter Zahl von GmbH-Neuanmeldungen würden zeigen, dass viele Firmengründer in der GmbH generell keine Alternative zur Umsetzung ihrer Geschäftsideen sehen. „Zudem kann mit der geplanten Herabsenkung des Stammkapitals auf 10.000 Euro weder ein vernünftiger Gläubigerschutz erreicht werden noch stellt dies eine ausreichende Kapitalbasis für ein solides Unternehmen dar“ so Mingers. „Wenn Deutschland im Gesellschaftsrecht europaweit wettbewerbsfähig bleiben will, bedarf es einer grundlegenden Weichenstellung. Dies kann entweder eine Stärkung des Stammkapitals oder eine Absenkung des Mindeststammkapitals auf einen Euro sein.“

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Paul Humberg, verantwortlich.

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