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Auszahlung aus der Lebensversicherung erhöhen


Von proConcept AG

Wie Kunden ihren Rückkaufswert um bis zu 100 % steigern können

In den vergangenen Jahren ist es den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherschutzprojekt <a href=

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In den vergangenen Jahren ist es den Verbraucherzentralen und dem Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor gelungen, eine Vielzahl von Urteilen zur korrekten Berechnung von Rückkaufswerten und der generellen Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen zu erstreiten. Doch obwohl dank dieser höchstrichterlichen Entscheidungen rund 50 % aller zwischen 1994 und 2007 geschlossenen Lebensversicherungsverträge widerrufen und sämtliche eingezahlte Prämien nebst Zinsen zurückgefordert werden können, erhalten Kunden bislang bei Weitem nicht die Gelder, die ihnen tatsächlich zustehen. Und das hat zwei Ursachen.

Versicherer halten wichtige Informationen zurück

Lebensversicherer haben einen erheblichen Informationsvorsprung, weil sie im Gegensatz zu ihren Kunden relevante Verfahren beobachten und deren Auswirkungen auf den eigenen Vertragsbestand kennen. Verbraucher besitzen in der Regel wenig Kenntnis über die aktuelle Rechtssprechung und wissen nicht, ob und in wie weit der eigene Vertrag von einem bestimmten Urteil betroffen ist. Die Assekuranzen unterlassen es natürlich tunlichst, ihre Kunden über wichtige Entscheidungen zu informieren, schließlich wollen sie die wirtschaftlichen Folgen für das eigene Unternehmen so gering wie möglich halten. Und wer nicht sicher weiß, wie viel Leistung ihm wirklich zusteht, lässt sich meist erfolgreich mit einem Bruchteil dessen abspeisen, worauf er eigentlich begründeten Anspruch hat.

Intransparente Wertermittlung und Wertmitteilungen

Eine weitere Ursache dafür, dass Kunden sich meistens mit viel zu niedrigen Auszahlungen zufrieden geben, ist, dass die Versicherer nicht detailliert offenlegen, wie sie die Rückkaufswerte konkret berechnen. Auf diese Weise werden unbemerkt Zinsen einbehalten oder etwa viel zu hohe Abschluss- und Verwaltungskosten von den Prämien abgezogen. Allein durch fehlerhafte Zinsberechnungen gehen Kunden so bis zu Tausende Euro verloren.

Verdopplung des mitgeteilten Rückkaufswertes ist einfach zu erreichen

Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen und sicher gehen möchten, ihren Vertrag vollständig auszuschöpfen, sollten zwei wesentliche Schritte befolgen. Erstens gilt es nachzuvollziehen, wie viel Geld – unter Berücksichtigung der Zinsen - bereits im Rahmen des Vertrages angespart wurde. Dies ist beispielsweise schnell und unkompliziert mit dem kostenfreien Rückkaufswertrechner möglich. In einem weiteren Schritt ist es ratsam, sich einen Profi an Bord zu holen. Ein auf Anfechtung von Lebensversicherungen spezialisierter Anwalt (und NUR der kann es wirklich (!)) prüft den jeweiligen Vertrag auf die Anwendbarkeit aktueller Urteile und daraus resultierender zusätzlicher Rückerstattungsansprüche. Enthält der Vertrag beispielsweise fehlerhafte Passagen, kann dieser möglicherweise vollständig widerrufen werden. Einen Experten zu konsultieren lohnt dabei nicht nur, um zusätzliche Ansprüche zu erkennen, sondern ein Profi auf dem Gebiet der Kündigung und Rückabwicklung hilft auch bei der erfolgreichen Durchsetzung. Auf diese Weise können die von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Rückkaufswerte erheblich gesteigert werden, teilweise um bis zu 100 %, wie folgender von LV-Doktor betreuter Kundenfall beweist.

4.900 € Gesamtauszahlung statt Rückkaufswert von 2.300 €

Der betroffene Versicherungskunde, Peter D. aus Berlin, hatte 2004 eine Lebensversicherung abgeschlossen und sich 2011 entschieden, diese vorzeitig zu beenden. Die Assekuranz (deren Name aufgrund einer Verschwiegenheitsvereinbarung nicht genannt werden darf), ermittelte daraufhin einen Rückkaufswert in Höhe von rund 2.300 €. Weil sich der Kunde mit dieser geringen Summe nicht zufrieden geben wollte, beauftragte er die Anwälte des Verbraucherschutzprojektes mit der Prüfung weiterer Erstattungsansprüche. So stellten die Rechtsexperten bei Prüfung nicht nur fest, dass der Vertrag fehlerhafte Passagen enthielt, sondern auch, dass der Versicherer die erwirtschafteten Zinsen nicht in ausreichendem Maße beachtet und an den Kunden ausgekehrt hatte. Unterstützt von LV-Doktor klagte Peter D. deshalb vor dem Landgericht Berlin seine Ansprüche ein. Mit Erfolg: Die Versicherungsgesellschaft muss ihrem ehemaligen Kunden nun weitere 2.600 € zahlen – damit wurde der Rückkaufswert mehr als verdoppelt.


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