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Tierbetreuungskosten vom Finanzgericht anerkannt


Von Steuerberater Günter Zielinski

Tierbetreuungskosten werden vom Finanzgericht Düsseldorf als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt.
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Haustiere sind beliebt. Gerne gehalten werden Katzen, Hunde, Fische und Nager. Sie werden gut mit Futter, Trinken und Spielzeug versorgt. Fahren die Halter in den Urlaub, müssen die Tiere selbstverständlich weiterhin betreut und versorgt werden. Die hierdurch entstehenden Tierbetreuungskosten wollte ein Tierhalter als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend machen. Es lehnte ab. Das sah das Finanzgericht Düsseldorf anders und erkannte die Kosten für die Tierbetreuung an. Steuerberater Günter Zielinski in Hamburg informiert über die Entscheidung des Finanzgerichtes.

Haustierbetreuung steuerlich absetzbar

In der Urlaubszeit beauftragte ein Tierhalter für sein Haustier eine Tier- und Wohnungsbetreuerin, die das Tier täglich versorgte. Die hierfür angefallenen Kosten stellte der Tierhalter in Rechnung. In der Einkommensteuererklärung beantragte er dann eine Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Das Finanzamt erkannte das jedoch nicht an. Es schloss eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungs-, -pflege- und -arztkosten generell aus. Gegen diese Entscheidung klagte das Ehepaar – und war erfolgreich. Das Finanzgericht entschied: für ihn sind die Kosten für die Betreuung von Haustieren als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Und zwar deshalb, weil ein Bezug der Versorgung von Haustieren zur Hauswirtschaft des Halters gegeben ist. Die Kosten für die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen sind damit rechtens. Die Rechtsprechung sieht vor, dass zu den hauswirtschaftlichen Dienstleistungen Verrichtungen zählen, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts oder Beauftragte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen. Haustiere gehören demnach zur Hauswirtschaft des Halters. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum BFH zugelassen.

Für weitere Informationen und offene Fragen steht Steuerberater Günter Zielinski in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Günter Zielinski (Tel.: 040 5364010), verantwortlich.

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