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Gründercoaching: Wenn nicht jetzt dann nie!


Von dieOberdorfs

Änderungen beim Gründercoaching betreffen alle Selbständigen die mindestens zwei und maximal 5 Jahre am Markt sind - vor allem aber die Berufsgruppe der Coachs, Berater und Trainer.
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Wir bereuen nie unsere Tat, aber ihre Unterlassung, meinte einst Marc Aurel. Für Selbstständige die über ein Gründercoaching (GCD) nachdenken, drängt jetzt die Zeit. Gerade für Berater, Trainer und Coachs.

Fahrplan zur Förderung
Diese Berufsgruppen können jetzt noch eine 50%ige Förderung auf maximal 40 Stunden Gründercoaching in Anspruch nehmen. Die Hälfte der entsprechenden Ausgaben deckt die KfW. Diese Mittel des Europäischen Sozialfonds fördern Unternehmer spürbar. Kompetentes Coaching rentiert sich lebenslang. Allerdings eilt die Antragstellung. Freiberufler und Selbstständige, die mindestens zwei bis maximal fünf Jahre im Markt sind, sollten nachfolgende Termin und Fristen beachten:

Donnerstag, 30.04.2015:
Das bestehende Gründercoaching läuft planmäßig aus. Bereits jetzt spüren Selbstständige in Ostdeutschland die ersten Änderungen, weil die Fördermittel dort bereits erschöpft sind. Deshalb werden aktuell nur noch Selbstständige aus Westdeutschland bezuschusst.

Mittwoch, 15.04.2015:
Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen Selbständige Ihren Antrag auf der Internetplattform der KfW gestellt haben. Wie das geht, erklären dieOberdorfs Interessierten gerne.

Mittwoch, 22.04.2015:
Bis zu diesem Termin braucht die KFW die Empfehlung des Regionalpartners. Wer ihr Ansprechpartner ist, finden Interessierte über die "GCD Regionalpartnersuche" im Internet heraus.

Donnerstag, 30.04.2015:
Das ist der letzte Tag, an dem die KfW Zusagen ausspricht. Wer zu den Glücklichen gehört, die noch eine Zusage erhalten, kann sich dann entspannen. Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten muss das Gründercoaching durchgeführt und abgeschlossen sein.

Kleine Änderungen, große Wirkung
Ab Freitag, dem 01.05.2015 wird manches anders. Nach dem Motto »Alles neu macht der Mai« heißt dann das Gründercoaching entsprechend »GCDneu«. Keine Sorge, weiterhin garantiert es Gründern, geförderte Beratungen in Anspruch nehmen zu können. Allerdings werden diese nur noch innerhalb der ersten zwei Jahre gefördert. Das heißt, alle anderen Selbstständigen und Freiberufler, die schon länger im Markt sind, fallen aus dieser Förderung raus.

Idealerweise gibt es noch das Parallelprogramm »Die Beratungsförderung« der BAFA. Vielen Berufsgruppen bietet es ein ähnliches Fördervolumen – teilweise mit Vorteilen, aber auch mit einigen Nachteilen. Vor allem für Coachs, Berater und Trainer. Denn das Beratungsprogramm der BAFA schließt diese Personengruppe größtenteils aus. Deshalb möchten dieOberdorfs gerade alle Selbständigen wachrütteln, die noch von der Förderung der KFW profitieren können!

Angenommen, Sie sind Coach, Berater und Trainer und wünschen sich …
… aus »Muss-Arbeit« »Lust-Arbeit« zu machen,
… Ihre Ideen mit einem professionellen Sparringspartner zu reflektieren,
… Klarheit über das Besondere in Ihrem Angebot zu gewinnen,
… Ihre Produkte/Dienstleistungen so anzubieten, dass der Nutzen für Kunden
sofort erkennbar ist,
… Bestehendes zu reflektieren und ggf. zu optimieren,
… auf angenehme Art und Weise neue Kunden zu gewinnen,
… Ihr Business mit Sinn und Verstand zu beflügeln.

Dann handeln Sie spätestens jetzt! Das ist Ihre letzte Chance auf ein Gründercoaching. Ende 2015 endet auch für alle anderen diese Fördermöglichkeit – 2016 gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Christoph Oberdorf (Tel.: +49 2102 16 777 55), verantwortlich.

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