BMWI: ZIM neue Richtlinie ab dem 15.04.2015 des BMWI - KMU Förderung
Von IFM-meyer Institut für Mittelstand
BMWI: Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand sog. ZIM erfährt mit Wirkung zum 15.04.2015 eine neue Förderrichtlinie.
KMU`s stehen somit weiterhin für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte sog. FuE-Projekte Subventionen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat gleichzeitig die Laufzeit der neuen Richtlinie bis Ende 2019 verabschiedet. Anträge können so laufend bis Ende 2019 eingereicht werden.
ZIM-Neuerung in Kurzform:
Die neue ZIM Förderrichtlinie sieht zahlreiche Verbesserung für Unternehmen vor. Diese sind einer-seits höhere Projektkosten und damit auch höhere Zuschüsse, anderseits besteht nun wieder für Betriebe bis zu 500 Mitarbeitern die Möglichkeit Förderanträge zu stellen.
Auch wurde das Budget für das Jahr 2015 für nicht rückzahlbare Zuschüsse um weitere 50 Mio. Euro erhöht. Bis zum Jahresende 2014 wurden für rund 28.000 Vorhaben Fördermittel in Höhe von 3,8 Mrd. Euro bewilligt.
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IFM-Meyer Institut für Mittelstand
Fördermittelberatung für Unternehmen
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