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Die Abgeltungssteuer auf Kapitalanlagen


Von Wertios Finanzdienstleistungen GmbH

Seit dem 01. Januar 2009 müssen Sparer auf Kapitalerträge die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent entrichten. Eine separate Steuererklärung ist anschließend nicht mehr nötig.

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Mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 wollte die Bundesregierung die damalige Rechtslage zur Steuerbelastung von Kapitalerträgen vereinfachen. Wurden bis zu diesem Zeitpunkt für unterschiedliche Erträge auch unterschiedliche Steuersätze fällig, werden seit Januar 2009 auf alle Kapitalerträge pauschal 25 Prozent Steuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben.

Die Steuer wird in diesem Zusammenhang nicht nur auf Zinserträge von Festgeldkonten und Sparkonten fällig, sondern sie wird auch auf Dividenden, Fondserträge und sogar Kursgewinne berechnet. Gerade bei langfristigen Fondserträgen wirkt sich die Abgeltungssteuer durchaus negativ aus. Um Steuern zu sparen, kann es sich lohnen, alternative Anlagekonzepte wie etwa eine Lebens- oder Rentenversicherung zu nutzen. Auch mit offenen Immobilienfonds, die Teile ihrer Gelder im Ausland investieren, können Steuern gespart werden.

Um Kleinsparer durch die Einführung der Kapitalertragssteuer finanziell nicht über Gebühr zu belasten, hat die Bundesregierung Freibeträge geschaffen, die von jedem Bürger genutzt werden können. So bleiben Zinsen, Fondserträge und Dividenden bis zu einem Betrag von 801 Euro pro Person bei Stellung eines Sparerpauschbetrages steuerfrei. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, wird die Steuerlast direkt von den Banken ermittelt und ans Finanzamt abgeführt. Da mit der Zahlung der Abgeltungssteuer die gesamte Steuerschuld abgegolten ist, ist eine zusätzliche Steuererklärung und Auflistung der Kapitalerträge seither nicht mehr notwendig. Wertios ist die moderne und unabhängige Qualitätsberatung für renditestarke Geldanlagen und erfolgreichen Vermögensaufbau mit Investmentfonds. Online, telefonisch oder vor Ort erhalten Anleger eine professionelle und individuelle Beratung zu ihrer Geldanlage. Wertios ist zugelassener Finanzanlagenvermittler mit einer Genehmigung nach §34f GewO. Kontakt
Wertios Finanzdienstleistungen GmbH
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