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Junganwälte: Starke Einkommensunterschiede beim Berufseinstieg


Von Soldan

(Essen – 31.07.2006) – Die Einstiegsgehälter von Junganwälten in Deutschland weisen im Vergleich zu anderen akademischen Berufen eine besonders starke Spreizung auf. Dies hat eine Untersuchung des Soldan Instituts für Anwaltmanagement ergeben.
Thumb Das Jahresbruttoeinkommen (einschl. Nebenleistungen) eines in Vollzeit angestellten Junganwalts beträgt nach den vom Institut erhobenen Zahlen im statistischen Mittel 43.395 EUR. Die niedrigsten Einstiegsgehälter liegen aber bei unter 20.000 EUR, während Spitzenwerte 70.000 EUR und mehr erreichen. Die Zahlen beruhen auf einer Befragung von mehr als 600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die im Jahr 2003 zur Anwaltschaft zugelassen worden sind und dem Soldan Institut über ihre Erfahrungen in den ersten zwei Jahren der Berufstätigkeit berichtet haben. Mit welchem Gehalt ein Berufsanfänger rechnen kann, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Maßgeblichen Einfluss auf das Einstiegsgehalt haben die Größe und fachliche Ausrichtung der anstellenden Kanzlei sowie die Ausbildungsleistungen und die Spezialisierung des Junganwalts. Eine starke Einkommensdiskrepanz besteht zwischen West- und Ostdeutschland: Das Gehalt in Ostdeutschland erreicht je nach Arbeitgeber nur 60 bis 75 % des in Westdeutschland üblichen Salärs. Auch das Geschlecht wirkt einkommensbestimmend: Junge Rechtsanwältinnen erzielen nur 80 bis 85% des Einkommens ihrer männlichen Kollegen. Die Wahl des Arbeitgebers ist ein weiterer bedeutender Einflussfaktor: Wer seine Berufskarriere durch Anstellung bei einem Einzelanwalt beginnt, erhält in Westdeutschland ein durchschnittliches Brutto-Gehalt von 32.400 EUR, in Sozietäten hingegen von 50.200 EUR (Ostdeutschland: 19.700 bzw. 38.100 EUR). 51% der von einem Einzelanwalt Angestellten und 17% der in Sozietäten Tätigen müssen sich mit einem Bruttoeinkommen von unter 30.000 EUR p.a. begnügen. Eine überdurchschnittliche Qualifikation spiegelt sich besonders stark im Gehalt wider: So führt ein sog. Prädikatsexamen, das ca. 20% aller Examenskandidaten erreichen, statistisch betrachtet zu einem rund 60% höheren Einstiegsgehalt. Besonders gute Einkommensaussichten haben promovierte Junganwälte: Sie können im Vergleich zu unpromovierten Kollegen mit 40 bis 60% höheren Einstiegsgehältern rechnen. Professor Dr. Christoph Hommerich, Vorstand des Instituts: „Junge Juristen, die sich beim Berufseinstieg nur an den Gehältern der Großkanzleien orientieren, laufen Gefahr, bitter enttäuscht zu werden. Sie sollten das breite Spektrum der Einstiegsgehälter frühzeitig zur Kenntnis nehmen. Ansonsten gilt schon seit vielen Jahren: Je besser der Ausbildungsabschluss, desto höher das Einstiegsgehalt.“ (2.761 Zeichen) RA Dr. Matthias Kilian Tel.: 0221 – 470 2934 Mobil: 0177 – 884 5827 kilian@soldaninstitut.de Prof. Dr. Christoph Hommerich Tel.: 0201 86 12 390 hommerich@soldaninstitut.de Pressekontakt: GBS-Grosse Business Service Die Publicity Experten Dr. Alfried Große Am Ruhrstein 37 c 45133 Essen Tel.: 0201 8 41 95 94 Fax: 0201 8 41 95 50 ag@gbs2004.de Über das Institut: Das Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V. wurde 2002 als gemeinnützige und unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Management von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Vorstände des Instituts sind Prof. Dr. Christoph Hommerich, RA Dr. Matthias Kilian und Dipl.-Kfm. René Dreske. Das Institut wird finanziell von der Hans Soldan Stiftung unterstützt.


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