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Rentenkürzung bei Fotovoltaik-Einnahmen


Von Steuerberater Günter Zielinski

Der vorzeitig geplante Ruhestand und die Einnahmen aus dem Betrieb der Fotovoltaikanlage auf dem Hausdach sollten die Rente nicht schmälern.
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Der Boom-Markt der Fotovoltaikanlagen sorgt dafür, dass immer mehr Rentner im vorgezogenen Ruhestand mit Zusatzeinnahmen durch das Einspeisen der Energie ins Netz rechnen. Diese zusätzlichen Einnahmen können sich im Extremfall negativ auf die Rente auswirken. Steuerlich ist der Betreiber der Fotovoltaik-Anlage Unternehmer. Generell gehören seine Nebeneinkünfte zu den Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb. Bei verschiedenen Renten gelten Hinzuverdienstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Damit werden die Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Renten wegen einer Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten angesprochen. Der Verpflichtung sich kundig zu machen, kann sich kein Frührentner entziehen. Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über das Thema Renten und Einnahmen durch Solarstrom-Einspeisung.

Hinzuverdienst bei vorzeitiger Rente

Ist die Regelaltersgrenze erst einmal erreicht, müssen keine Hinzuverdienstgrenzen mehr beachtet werden. Eine Rentenkürzung droht nicht mehr. Für vorgezogene Altersrenten gilt die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro monatlich. Überschreiten die monatlichen Einnahmen diese Grenze, droht eine beträchtliche Kürzung bis zur kompletten Einstellung der Rentenzahlung. Die Hinzuverdienstgrenzen für Teilrenten werden individuell errechnet.
Da Einkünfte aus Fotovoltaikanlagen steuerrechtlich als Einnahmen ausgewiesen werden, werden sie als Hinzuverdienst bei der Rente berücksichtigt. Neben der Steuerklärung an das Finanzamt sind die Zusatzeinnahmen des Frührentners auch dem Renten-versicherungsträger zu melden. Die Rentenzahlung wird komplett überprüft, wenn der Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr vom Finanzamt vorgelegt wird. Sollte sich eine Rentenüberzahlung ergeben, müssen die überzahlten Rentenbeträge zurückgezahlt werden. Bei einer unberechtigten Kürzung der Rentenbezüge erhält der Rentner natürlich eine Nachzahlung.

Für weitere Informationen und offene Fragen zur Rente und zu Einnahmen aus der Nutzung von Solarstrom steht Steuerberater Günter Zielinski in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Günter Zielinski (Tel.: 040 5364010), verantwortlich.

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