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Effizientes Kaufen mit der KfW-Effizienzhaus-Förderung


Von Prinz von Preussen Grundbesitz AG

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht Förderdarlehen für Energie-Effizienzhäuser +++ Einsparmöglichkeiten für Erstkäufer +++ Energieverbrauch gewinnt immer mehr an Gewicht bei Immobilienkauf
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Beim Kauf einer Immobilie achten Interessenten zunächst auf Lage, Wohnraumaufteilung und Komfort-Ausstattung. Jedoch gewinnt auch das Thema Energieverbrauch immer mehr an Gewicht für Wohnungseigentümer und Mieter. Die Energieeffizienz einer Immobilie ist jedoch nicht nur für die späteren Energiekosten von Bedeutung, sondern bereits beim Kauf spielt der Begriff "Effizienzhaus" eine große Rolle. Ab August erhöhen sich für Erstkäufer, dank staatlicher Förderung, die Einsparmöglichkeiten der Finanzierung von Effizienzhäusern noch einmal.
Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG realisiert erstklassige Bauprojekte im Denkmal- und Neubaubereich und arbeitet dabei mit dem Energieberater Stefan Preiß, einem der führenden deutschen Energiesachverständigen, zusammen. Prinz von Preussen Grundbesitz AG-Vorstand Theodor J. Tantzen und Energieexperte Preiß erläutern die Grundsätze der Effizienzhaus-Förderung.

Herr Tantzen, warum nimmt das Thema Energieeffizienz einen immer höheren Stellenwert bei Immobilien ein?
Es stellt sich heute nicht mehr die Frage, ob man für eine Immobilie Energiesparmaßnahmen vornimmt, sondern vielmehr, wie viel Energie man einsparen möchte. Und dies nicht nur aus umweltpolitischen Erwägungen, sondern weil die Nebenkosten beim Wohnen weiterhin steigen und zur nachhaltigen Belastung werden können. Die Investition in Energieeffizienz bei Wohnobjekten wird in Deutschland maßgeblich gefördert – wie durch die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hier gilt es dann jedoch, spezielle Effizienzhaus-Standards bei Sanierungen oder Neubauten einzuhalten.

Herr Preiß, was bedeutet denn der Begriff KfW-Effizienzhaus?
Wie der Name schon impliziert, definiert der Begriff, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Wichtig ist dabei die Zahl, die auf den Begriff Effizienzhaus folgt, denn diese beschreibt die Qualität des KfW-Effizienzhauses im Vergleich zu dem gesetzlichen Energieeinsparverordnungsstandard eines vergleichbaren Neubaus. So ist zum Beispiel ein Effizienzhaus 70 um 30 Prozent, ein Effizienzhaus 55 um 45 % besser als der gesetzliche Standard.
Die angegebenen Werte spiegeln sich auch im Energieausweis wider, was wichtig für die Aussage über die Werthaltigkeit und die Mietrendite einer Wohnung ist. So wird auch finanziell nachhaltig geplant, denn zurzeit steht eine CO2-Steuer ab 2021 im Raum, deren Höhe sich dann aus dem Energieausweis errechnen wird.

Und wie können die Maßnahmen bei einer Sanierung umgesetzt werden, Herr Preiß?
Ausgehend von einer gründlichen Bestandsanalyse erarbeiten wir Konzepte zur Erreichung verschiedener Effizienzhaus-Standards. Höhere energetische Standards führen nicht nur zu höheren Tilgungszuschüssen, sondern erfordern auch einen höheren baulichen Aufwand. Deshalb sollte ein Kosten-Nutzen-Vergleich zu einer abschließenden Bewertung führen, welches Effizienzhaus angestrebt wird. Da nur fünf Prozent aller Wohnungen in Deutschland altersgerecht sind, hier aber ein ständig wachsender Bedarf vorhanden ist, prüfen wir in der Regel auch, inwieweit die Wohnungen zudem altersgerecht umgesetzt werden können.

Herr Tantzen, wie können Ihre Kunden von der verbesserten Förderung ab August profitieren?
Im Moment setzen wir ein Bauprojekt in Düsseldorf-Golzheim/Derendorf um, bei dem erhaltenswerte Teile eines Verwaltungsgebäudes mit neuer Architektur verbunden werden, so dass moderne und funktionale Wohneinheiten sowie einige Gewerbeeinheiten für stilles Gewerbe entstehen.

Mit den neuen Rahmenbedingungen der KfW erhält ein Ersterwerber von Wohnungen nach dem Standard "KfW-Effizienzhaus 70" ab August 2015 einen Förderbetrag von bis zu 100.000 Euro bei derzeit 0,75 Prozent effektivem Jahreszins je Einheit, zuvor lag die Höchstförderung bei 75.000 Euro. Dabei gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro – dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Um die KfW-Finanzierung für unsere Kunden möglich zu machen, wird im Vorfeld jede Wohnung einzeln bewertet. Hierfür ist die Beauftragung eines eingetragenen Sachverständigen, der die Einhaltung der Standards prüft, zwingend notwendig. Nur nach Bescheinigung durch den Energieeffizienzexperten kann eine geförderte Finanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden.

Dabei kommt es für den KfW-Förderbetrag nicht auf die Quadratmetergröße an. Auch für kleine Wohnungen können hohe Beträge bei der Förderung zum Tragen kommen.

Diese Vorteile sind natürlich auch starke Marketingargumente und machen Immobilien noch attraktiver für Investoren. Zumal es zurzeit kaum eine Möglichkeit gibt, sein Geld bei ähnlich hoher Rendite und ähnlich geringem Risiko anzulegen.



Über das Energieberatungsbüro Stefan Preiß:
Das Energieberatungsbüro Stefan Preiß mit seinen 7 Niederlassungen in Hannover, Rosenheim, Bissingen, Heilbronn, Leipzig, Berlin und Oberwiera erstellt bundesweit energetische Konzepte, berät Kunden in energetischer Hinsicht, plant Modernisierungsmaßnahmen und erstellt Anträge für Darlehen und Zuschüsse. Ziel der Beratung ist kostenoptimiertes Bauen mit hoher Qualität und optimierter Förderung und Finanzierung. Stefan Preiß ist mit seinen Energieberatern und Ingenieuren deutschlandweit in seinen Spezialgebieten der energetischen Sanierung denkmalgeschützter Gebäude und der Sanierung von großen Wohnanlagen, wie auch in der energetischen Planung von großen Neubauvorhaben tätig.

Über die Prinz von Preussen Grundbesitz AG:
Die Prinz von Preussen Grundbesitz AG, Bonn, zeichnet sich durch jahrzehntelange Kompetenz auf dem Gebiet der Projektentwicklung und Projektsteuerung aus. Die Kernkompetenz des namhaften Bauträgerunternehmens liegt in der Entwicklung, Umsetzung und Vermarktung sowohl historischer, denkmalgeschützter und restaurierter Bauwerke als auch von Neubauprojekten, die durch ein unverwechselbares architektonisches Flair sowie exklusive Lage und Ausstattung für sich einnehmen. Weitere Informationen unter www.prinzvonpreussen.eu.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Theodor J. Tantzen (Tel.: 02 28-9 85 17-980), verantwortlich.

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