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Flexstrom-Pleite bedroht frühere Kunden


Von Du & Ich Maklerservice UG

Vor zwei Jahren sorgte die Pleite des Stromversorgers Flexstrom auf dem Markt für Aufruhr. Jetzt scheint es, als sollte die Insolvenz ernstzunehmende Auswirkungen auf die Gläubiger haben. Sie werden nach heutiger Kenntnis erheblich länger auf ihr Geld warten müssen, als ursprünglich erwartet wurde. In vielen Fällen müssen sie mit erheblichen Verlusten rechnen, denn einen großen Teil ihres investierten Geldes werden sie nie wieder sehen. 

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Absturz eines Stars am Strommarkt

Noch bis zum Jahr 2013 galt Flexstrom als einer der größten unabhängigen Stromversorger. Doch dem Unternehmen haftete gleichzeitig das Image des Billigheimers an, der mit windigen Geschäftsmodellen seine Kunden anlockte. Seit der Unternehmensinsolvenz im Jahr 2013 warten rund 500.000 Kunden auf die Zahlung ausstehender Forderungen. Sie werden nach aktuellem Stand wohl noch viel Geduld benötigen, denn erst zum Jahresende 2018 sind erste Rückzahlungen zu erwarten, wie die Anwälte jetzt bekanntgaben. Im Augenblick ist noch keinerlei Betrag verfügbar, der an die Gläubiger ausgezahlt werden könnte, und es ist auch völlig offen, wie viel Geld überhaupt für die Geschädigten zur Verfügung steht. Klar ist nur, dass es sich um eine Summe von knapp 570 Millionen Euro an Außenständen handelt, die von 835.000 Gläubigern gehalten werden. Lediglich 594.000 davon haben ihre Forderungen angemeldet. Angesichts dieser Zahlen wird klar, dass Flexstrom der bisher größte Fall einer Unternehmensinsolvenz in der Geschichte Deutschlands ist. Zu den Gläubigern gehören unter anderem Netzbetreiber und Stromlieferanten, doch vor alle Kunden, die Verträge mit dem Unternehmen oder einer Tochtergesellschaften abgeschlossen hatten.

 

Gläubiger sollten Forderungen anmelden

Zum Jahresende 2013 lief die Frist der Betroffenen ab, ihre Gläubiger beim Insolvenzverwalter anzumelden. Doch im Augenblick fehlen noch rund 241.000 Kandidaten mit offenen Forderungen, die dieser Aufforderung noch nicht nachgekommen sind. Sie können sich weiterhin beim Insolvenzverwalter anmelden und müssen lediglich die Kosten für die Prüfung ihrer Ansprüche aus eigener Tasche zahlen. Den Fortgang des Verfahrens können die Betroffenen im Gläubigerinformationssystem selbständig prüfen.

 

Erfolgsquote völlig ungewiss

Absolut offen ist derzeit aber der Ausgang des Verfahrens. Zu Beginn hatte man nämlich angenommen, dass erste Rückzahlungen schon im Jahr 2015 erfolgen könnten. Jetzt gehen die Experten davon aus, dass es frühestens ab Ende 2018 erste Zahlungen geben wird. Derzeit wird nämlich noch gegen die beiden Unternehmensgründer und Hauptanteilseigner ermittelt. Sie sollen mit fragwürdigen Deals zum Untergang der Firma beitragen haben. Dramatisch könnte die Situation werden, wenn die Gläubiger aufgrund der ausstehenden Forderungen nun selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und eine Schuldnerberatung aufsuchen müssen. Gerade bei kleinen Firmen oder bei privaten Kunden könnte das leicht der Fall sein, wenn die Außenstände eine hohe Größenordnung ausmachen. Ist das der Fall, sollte man unbedingt zunächst selbst die finanzielle Situation in den Griff bekommen, ohne sich allzu sehr auf eine baldige Rückzahlung der ausstehenden Forderungen zu verlassen.

 

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Mario Müller (Tel.: +493092277527), verantwortlich.

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