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FRK unterstützt Kartellbeschwerde Bayerischen Netzbetreibers


Von FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

Bayerisches Unternehmen reicht Kartellbeschwerde gegen BNetzA und Deutsche Telekom wegen KVZ-Vergabe ein
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Lauchhammer, den 17. September 2015 - "Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) unterstützt nachdrücklich die Beschwerden eines Bayerischen Unternehmers bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Praxis der Deutschen Telekom (DTAG)in der Vergabe von Kabelverzweigern (KVz) in einer Bayerischen Stadt. Da von der BNetzA seit Monaten keine Entscheidung getroffen wird, unterstützt der Verband auch die Beschwerde des Unternehmens beim Bundeskartellamt (BKartA) gegen diese Praxis von DTAG und BNetzA", erklärte der Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte, heute in Lauchhammer.
In einem exemplarischen Fall sei in der genannten Stadt zunächst der Breitbandausbau auf mindestens 50 MBit/s von der DTAG für die nächsten 36 Monate ausgeschlossen worden.

Nachdem die Stadt sich entschieden hatte, das Angebot des Privatunternehmens anzunehmen, habe die Telekom ebenfalls den eigenwirtschaftlichen Ausbau beschlossen. Nicht ohne jedoch vorher monatelang behauptet zu haben, sie könne den Ausbau nur wirtschaftlich mit einem Zuschuss aus den öffentlichen Haushalten von ca. 1,5 Mio. Euro verwirklichen.

Als nunmehr das Privatunternehmen den Antrag auf Nutzung der KVz bei der BNetzA stellte, waren diese bereits von der BNetzA in Übereinstimmung mit der Telekom (die ihre eigenen KVz offenbar im Auftrag der BNetzA verwaltet) an die Telekom vergeben. Die nunmehr seit Monaten laufende Beschwerde bei der BNetzA hat bislang keinerlei Entscheidung "provoziert". Deshalb hat sich das Unternehmen – mit Unterstützung des FRK – entschlossen, gegen diese Praxis beim BKartA Beschwerde einzulegen, da hier nach seiner Einschätzung ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliege, die nicht nur die Voraussetzungen für eine Unwirksamkeitserklärung durch die BNetzA sondern auch ein Einschreiten des BKartA nach § 32 GWB begründen müsste.

Abschließend heißt es in dem Schriftsatz vom 24. August 2015 an das Bundeskartellamt: "Es sei eindeutig, dass die Telekom die Reservierung der KVz" – im Gegensatz zu dem Bayerischen Unternehmen – "gerade nicht auf eine verfestigte lokale oder regionale Ausbauplanung stützt und auch nicht stützen kann. Vielmehr bedient sich die Telekom in schikanöser und unbilliger Art und Weise der KVz, um die Ausbaupläne" (des Unternehmens) "zu durchkreuzen und selbst den – nun doch als lukrativ erkannten Ausbau entgegen dem Willen der Gemeinde" zu realisieren.
"Der FRK teilt die Meinung des Unternehmens und seiner Anwälte (www.schalast-partner.com) als wettbewerbswidriges Verhalten der DTAG in dem umkämpften Markt, das offensichtlich allein zum Ziel hat, deren Remonopolisierungsstrategie durch Vectoring langfristig abzusichern", erklärte Labonte abschließend.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Heinz-Peter Labonte (Tel.: 06136 996910), verantwortlich.

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