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Sind pauschaldotierte Unterstützungskassen der Königsweg der betrieblichen Altersversorgung?


Von KENSTON Unternehmensgruppe

KENSTON rät zur umfassender Beratung
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Viele Berater propagieren die Vorteilhaftigkeit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen für Unternehmen. Großer Beliebtheit erfreut sich dabei die pauschaldotierte Unterstützungskasse, die von vielen Beratern in der betrieblichen Altersversorgung als Königsweg empfohlen wird. Sebastian Uckermann, Leiter der KENSTON Unternehmensgruppe und gerichtlich zugelassener Rentenberater für die betriebliche Altersversorgung, nimmt in seinem Beitrag in der NZA (NZA 19/2015) kritisch Stellung zur Rolle von pauschaldotierten Unterstützungskassen. Sie finden den Beitrag auf www.kenston.de.
Die KENSTON Unternehmensgruppe als ihr unabhängiger Partner in allen Bereichen der betrieblichen Versorgung und Vergütung weist darauf hin, dass nur die sorgfältige Prüfung im Einzelfall Aufschluss gibt, ob es sinnvollere Alternativen zur pauschaldotierten Unterstützungskasse gibt. Bei der Prüfung eines Versorgungswerkes reicht steuerrechtliche Expertise nicht aus – zu komplex ist das Rechtsgebiet der betrieblichen Altersversorgung. Unsere langjährige Erfahrung als spezialisierter Rechtsberater zeigt, dass oft andere Durchführungswege sinnvoller sein können.
So ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse zunächst eine attraktive Option, stehen ihr doch durch die freie Wahl der Kapitalanlagen mehr Produkte des Finanzmarktes offen als anderen mittelbaren Durchführungswergen. Erkauft wird dies allerdings mit strengen Grenzen und Beschränkungen bei den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. Sebastian Uckermann: "Allein durch diese Einschränkungen muss dem verantwortungsvollen Berater klar sein, dass pauschaldotierte Unterstützungskassen nicht für jedes Unternehmen die passende Lösung sein kann."
Hinzu kommen weitere Unwägbarkeiten, vielleicht sogar Risiken für die Trägerunternehmen einer pauschaldotierten Unterstützungskasse. Sebastian Uckermann: "Die Träger können unter bestimmten Voraussetzungen das Geld, das sie an die Unterstützungskasse abführen, als Darlehen zurückbekommen. Man kann von einer Lösung nach dem Motto ‚Bank im eigenen Unternehmen‘ sprechen. Was nach einer einfachen Beschaffung von Liquidität klingt, kann aber sehr schnell zu einer risikoreichen Ausgestaltung des Versorgungswerkes führen. Auch stellt sich bei einer möglichen Auslagerung die Frage, wieso man die umfassende Flexibilität einer Direktzusage aufgeben sollte, ohne nennenswerte positive Effekte zu erhalten. Hier bedarf es einer ganzheitlichen Beratung, die alle Risiken untersucht, identifiziert und minimiert."



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Patrick Drees (Tel.: +49 (0)221-9333 933-0), verantwortlich.

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