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Am Strand und unter der Sonne den Lebensabend verbringen - wir weisen Sie auf einige wichtige Punkte hin!


Von DUK Versorgungswerk e.V.

 

Berlin, 07.10.2015. Wer als Rentner im Ausland leben möchte, darf nicht nur davon träumen. Österreich, Spanien, die Schweiz und die USA sind derzeit die begehrtesten Altersdomizile der Deutschen. Wir raten Ihnen jedoch, sich bei einem Umzug ins Ausland im Vorfeld und im Detail beraten zu lassen, insbesondere hinsichtlich ihrer Altersvorsorge.

 

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Die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersvorsorge des DUK Versorgungswerk e.V. erhalten Sie unabhängig von Ihrem Wohnsitz in voller Höhe ausgezahlt, wir zahlen immer!

 

Die Riesterrente, als zweite Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, zahlt im vollen Umfang jedoch nur innerhalb der Europäischen Union. Bei einer Auszahlung der Riesterrente in ein Nicht-EU-Land, müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden.

 

 

 

Grundsätzlich empfiehlt der DUK Versorgungswerk e.V. zu einem ausführlichen Beratungsgespräch mit der gesetzlichen Rentenversicherung und mit Ihrem Vorsorgeberater, in dem alle einzelnen Faktoren berücksichtigt werden können. Als Vorsorgeexperten weisen wir Sie darauf hin, dass Sie unbedingt Ihre finanzielle Sicherheit im Blick haben müssen.

 

Renteneinkünfte werden seit 2005 besteuert. Ein mit vielen Staaten geschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat besteuern darf. Wohnen Sie demnach dauerhaft im Ausland und beziehen mindestens 90% Ihres Gesamtalterseinkommens aus Deutschland kann entsprechend hier die uneingeschränkte Steuerpflicht beantragt werden. Der Steuerfreibetrag kann zu Ihren Gunsten auch im Ausland angewendet werden und Sie zahlen nicht mehr Steuern, als in Deutschland. Genaue Informationen sollten Sie bei Ihrem Steuerberater erfahren.

 

Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung werden nur im Rahmen der deutschen Absicherung gewährt, das heißt, selbst wenn Sie nur 6 Monate im Jahr im Ausland wohnen, kommen erhebliche Mehrkosten auf Sie zu, die Sie mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung absichern können.

 

Bei dauerhafter Wohnsitzverlegung gilt das Gesundheitssystem des jeweiligen Landes und Sie müssen sich dort versichern. Sich als Rentner vor Ort neu versichern zu lassen, kann allerdings ein kostspieliger Schritt werden oder mit erheblichen Leistungseinschränkungen einhergehen. Wir empfehlen daher den Erstwohnsitz in Deutschland zu behalten, denn wenn Sie „mit einem Fuß“ nicht in Deutschland bleiben, kommen auch erhebliche Kosten für eine zusätzliche Pflegeabsicherung auf Sie zu.

 

Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Der DUK Versorgungswerk e.V. verdoppelt übrigens Ihre Betriebsrente bei Einschluss einer beitragsfreien Pflegeoption, wenn Sie pflegebedürftig werden, selbst im Ausland.

 

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr André Niklaus (Tel.: +49 30 5779979-20), verantwortlich.

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