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IfKom hält EU-Kompromiss zur Netzneutralität für umsetzbar


Von IfKom - Ingenieure für Kommunikation e.V.

Industrieausschuss stimmt Kompromissvorschlag zur Netzneutralität zu. EU-Parlament wird Verordnung voraussichtlich noch im Oktober verabschieden. Gute Ansätze für Entwicklung von Spezialdiensten.
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Über die richtigen Rahmenbedingungen zur Netzneutralität ist viel gestritten worden. Jetzt steht ein Kompromissvorschlag kurz vor der letzten parlamentarischen EU-Hürde, der aus Sicht der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e.V.) eine ausgewogene Formulierung zur Priorisierung von Spezialdiensten enthält und dennoch das freie Internet schützt.

Schneller als erwartet ist die EU zum Thema Netzneutralität zu einer Entscheidung gekommen. Nach der bevorstehenden Verabschiedung des einheitlichen europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation durch das Europäische Parlament im Oktober wird die geplante Verordnung voraussichtlich bereits im April 2016 in den Mitgliedstaaten zu unmittelbar geltendem Recht werden. Damit können so genannte Spezialdienste, die eine "Quality of service" benötigen, eingeführt werden, soweit sie den Zugang zum offenen Internet nicht gefährden. Grundsätzlich müssen aber im Rahmen eines Internetzugangsdienstes alle Datenpakete gleich behandelt werden.

Mit dem Begriff "best-effort" wird gerne bezeichnet, was Politiker meinen, wenn sie von diskriminierungsfreiem Zugang und Transport von Datenpaketen ohne Ansehen von Absender, Adressat oder Inhalt sprechen. Gemeint ist damit zwar eine Gleichbehandlung, technisch ist "best-effort" jedoch keine Garantie für eine solche gleichschnelle Übertragung aller Datenpakete. Denn wenn es technische Engpässe gibt, entstehen auch Warteschlangen. Und das "beste Bemühen", das in dem Begriff eigentlich steckt, ist eben kein Qualitätsmerkmal, sondern physikalischen Restriktionen unterworfen. Darauf nimmt die EU-Verordnung nunmehr zum Teil auch Rücksicht, wenn sie ein angemessenes Netzwerkmanagement z. B. bei Netzüberlastung zulässt.

Auch das so genannte "Zero-Rating", also die Nichtanrechung eines Datenvolumens auf das insgesamt dem Kunden verkaufte Volumen ist nach der geplanten Verordnung zulässig.

Für die nationalen Regierungen bzw. Regulierungsbehörden bleibt noch die Aufgabe, die vorgesehenen Sanktionen mit konkreten Vorschriften zu belegen sowie Auswirkungen der Verordnung in der Praxis zu beobachten und im Rahmen einer "ex-post"-Kontrolle zu prüfen.

Die mit der Verordnung beschriebenen Spezialdienste, die beim Transport priorisiert werden dürfen, gibt es noch nicht. Die oft angeführten Anwendungen in der Telemedizin oder beim vernetzten Autofahren verwenden nicht oder nicht nur das offene Internet, sondern separate Verbindungen. Es ist aber der Weg frei für Innovationen im Bereich solcher Spezialdienste, da die Rechtssicherheit gegeben ist. Die Ifkom begrüßen daher diese Entwicklung, auch im Hinblick auf Transparenz und Wettbewerb, und werden sie weiterhin kritisch begleiten.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Heinz Leymann (Tel.: 0231 93699329), verantwortlich.

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