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Verbraucherschutz: Akuter Rechtsschutz dringend gesucht


Von transparent-beraten.de Maklerservice UG

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Eine Rechtsschutzversicherung muss die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten erstatten, wenn ein Prozess ansteht. Doch aktuell weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass viele Kunden bei ihrer Rechtsschutzversicherung keine Wartezeit akzeptieren können. Offenbar wird die Unterstützung durch einen Anwalt benötigt, doch eine Versicherung ist noch nicht lange genug abgeschlossen. Leider wird dies nur selten funktionieren, denn Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit gibt es nach Aussage vieler Verbraucherschützer nur in seltenen Fällen.

 

Speziell zur Wartezeit meint transparent beraten.de: "Ein genereller Wartezeiterlass gibt es nur für den Bereich Verkehrsrechtsschutz. Im Bereich Privatrechtsschutz sind Teilleistungen ebenfalls ohne Wartezeit, je nach Anbieter unterschiedlich. Die geringste Wartezeit beträgt zwei Monate, in der Regel drei Monate. Die Wartezeit entfällt bei einem Anbieterwechsel zum selben Termin für die Bereiche, die bereits vorher versichert waren." - Alexander Vorgerd - Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de

 

Alles zum Thema der Wartezeit bei der Rechtsschutzversicherung findet man auch auf http://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/rechtsschutzversicherung-ohne-wartezeit/

 

Steigende Nachfrage nach Schutz ohne Karenzzeit

Auf dem Versicherungsmarkt zeichnet sich derzeit ein neuer Trend ab. Immer häufiger suchen Kunden eine Rechtsschutzversicherung, bei der keine Wartezeit vorgesehen ist. Im Grunde entspricht dieser verständliche Wunsch dem Versuch, ein bereits brennendes Haus zu versichern. Diese Metapher ist recht zutreffend gewählt. Brennt das Haus bereits, ist es zu spät, noch eine Feuerversicherung abzuschließen, die nach dem Brand für den Schaden aufkommen könnte. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann nur in sehr eingeschränkten Fällen abgeschlossen werden, wenn sich eine Streitigkeit bereits abzeichnet. Der starken Nachfrage nach solchen Versicherungslösungen mit Rechtsschutz steht die Ansicht der Versicherer gegenüber, nicht für Schäden aufzukommen, die sich schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzeichnen. Mit seiner Weigerung möchte sich ein Versicherer vor unkalkulierbaren Kosten schützen, die kaum durch hohe Versicherungsbeiträge auf den Kunden abgewälzt werden können.

 

Ausnahmen im Verkehrsrecht möglich

Als Anhaltspunkt kann gelten, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit von rund drei Monaten vorsehen. Eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre ist abhängig von der Art des Rechtsschutzes möglich. Ohne Wartezeit können Versicherte meist einen Vertrag zum Schadensersatzrechtsschutz-, zum Disziplinar- und Standesrechtsschutz, zum Ordnungdswidrigkeitenrechtsschutz und zum Strafrechtsschutz abschließen. Diese Bereiche sind häufig in der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt.

 

Arbeitsrechtsschutz immer mit Wartezeit

Einer der häufigsten Rechtsschutzbereiche mit einer Karenzzeit ist der Arbeitsrechtsschutz. Wenn sich also abzeichnet, dass bald ein Streit mit dem Arbeitgeber ansteht, ist es zu spät, eine Versicherung abzuschließen. Der Versicherer wird diesen Streitfall dann nicht bezahlen. Auch der Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht, für Steuerrecht, die Wohnungs- und Grundstücksrecht und der Online-Rechtsschutz werden meist nur mit einer dreimonatigen Karenzzeit abgeschlossen. Wer hier eine juristische Auseinandersetzung befürchtet, sollte auf jeden Fall eine Versicherung unterschreiben, noch bevor der Streit eskaliert, denn wenn man zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits Kenntnis von der Streitigkeit hat, muss man die Kosten meist selbst bezahlen.

 

Verbraucherschützer warnen von Stolpersteinen 

Mit der Wartezeit ist ein wichtiger Stolperstein verbunden. Der Versicherungsfall darf erst nach Ablauf der Karenzzeit eintreten. Beträgt diese drei Monate, darf die Ursache für den Streit also frühestens drei Monate nach dem Vertragsabschluss eintreten. Liegt sie innerhalb dieser drei Monate nach der Unterzeichnung, ist der Versicherer wiederum berechtigt, die Kostenübernahme zu verweigern. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verbraucherschutz im Augenblick dringend, ganz genau zu prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen ist oder man sich noch Zeit lassen kann.

 

transparent-beraten.de Maklerservice UG (Versicherungsmakler Berlin)

Mehringdamm 42

10961 Berlin

Tel: 030 92277527

Fax: 030 89622700

E-Mail: kontakt@transparent-beraten.de 

http://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Mario Müller (Tel.: 03092277527), verantwortlich.

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