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Brandrisiko Möbel


Von MPA Dresden GmbH

Spezielle Brandschutzanforderungen für das Mobiliar

Wir sind ständig von Möbeln umgeben, doch an den Brandschutz denken wir dabei meistens nicht. Während der gesetzliche Brandschutz im privaten Wohnbereich bei Möbeln kaum eine Rolle spielt, stellt der Gesetzgeber im gewerblichen oder öffentlichen Raum gerade in Flucht- und Rettungswegen hohe Anforderungen an Möbel. Für Nicht-Brandschutzexperten ist es jedoch schwierig, hier den Überblick zu behalten, denn Möbel fallen nicht unter die Europäische Bauprodukteverordnung, die die Anforderungen für dauerhaft eingebaute Produkte oder Bausätze regelt. Brandprüfungen durch akkreditierte Prüfinstitute schaffen Klarheit.

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Da Möbel in den meisten Fällen zumindest erhebliche Anteile brennbarer Stoffe enthalten, stellen sie durchaus eine Gefährdung dar. Die enthaltene Brandlast - die freigesetzte Energiemenge im Brandfall - kann zum einen die Brandentstehung begünstigen, da die für einen Brand benötigte Entzündungsenergie recht gering ist. Im Brandfall wird wiederum viel Energie und, noch gefährlicher, viel Rauch freigesetzt. Zudem können Möbel aber auch eine Brandweiterleitung begünstigen. „Aus dem Baurecht heraus werden daher häufig an Möbel, gerade in Flucht- und Rettungswegen, je nach Schutzziel und Brandschutzkonzept Anforderungen wie ‚nicht brennbar‘ oder ‚schwer entflammbar‘ gestellt“, erklärt Dipl.-Ing. Thomas Hübler von der Materialprüfanstalt Dresden, einem der renommiertesten Kompetenzzentren für Brandschutz. Zwar ist es schwierig, Möbel nach den Prüfnormen für Bauprodukte hinsichtlich des Brandschutzes zu testen, da diese eben darin nicht geregelt sind und Anpassungen vorgenommen werden müssen. Allerdings gibt es auch Brandschutznormen für spezielle Möbelbestandteile wie z.B. die Bewertung der Entzündbarkeit von Polstermöbeln nach DIN EN 1021 oder die Bewertung der Entzündbarkeit von Matratzen und gepolsterten Bettböden nach DIN EN 597. Nach diesen Normen geprüfte Produkte reduzieren auch das Risiko einer Brandentstehung beispielsweise in Hotels, Krankenhäusern oder Pflegeheimen, da die Brennbarkeit von leicht entzündlichen Teilen wie Matratzen und Bettböden mit alltagsnahen Zündquellen wie einer glimmenden Zigarette oder einer mit einem Streichholz vergleichbaren Gasflamme untersucht wird. Ziel ist es, eine möglichst geringe Brandausbreitung mit einem Selbstverlöschen nach dem Entfernen der Zündquelle zu erreichen.

Für Möbel im Arbeitsumfeld ist neben dem Baurecht auch das Arbeitsstättenrecht anzuwenden. Der Unternehmer ist gemäß den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) für den Brandschutz am Arbeitsplatz verantwortlich. Dies umfasst auch technische Einrichtungsgegenstände wie etwa Kopierer, sowie „Spezialmöbel“ wie die Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten oder Druckgasflaschen. Hierbei ist das Schutzziel eindeutig darauf gerichtet, dass bei einem Brand im Aufstellraum der Sicherheitsschränke deren Inhalt über eine bestimmte Zeit nicht in Brand gerät und somit die Gefahr bei einer Evakuierung und einem Löschangriff verringert wird. Auch Möbel, die von vielen gar nicht als solche betrachtet werden, müssen gewisse Richtlinien erfüllen: Tresore und Wertstoffbehältnisse bergen in der Regel keine besonders brandgefährlichen Stoffe, sondern der Inhalt soll bei einem Brand möglichst nicht beschädigt werden. Dazu bedarf es ganz anderer Prüfnachweise als bei Bauprodukten oder den oben beschriebenen Möbeln. Auf Grund der oft sehr hohen Gewichte muss ein Tresor im Brandfall auch eine einstürzende Decke unbeschadet überstehen und seine Schutzfunktion bewahren.

„Die Erfahrung zeigt, dass Möbel beim Brandschutz häufig zu wenig beachtet werden, obwohl die Auswahl der richtigen Möbelstücke eine wichtige Rolle bei der Verhinderung von Bränden spielt“, so Thomas Hübler. Wegen der Vielfältigkeit der gesetzlichen Regeln und der zu beachtenden individuellen Besonderheiten durch die jeweilige Nutzung empfiehlt sich eine intensive Beratung im Vorfeld. Die MPA Dresden GmbH führt als anerkannte akkreditierte Brandprüfstelle auch nahezu alle Arten von Brandprüfungen an Möbeln und Möbelbestandteilen durch und erarbeitet Lösungen für projektspezifische Problemstellungen. Auch Arbeitsschutzfragen werden beantwortet. Weitere Informationen unter www.mpa-dresden.de

 

 

MPA Dresden GmbH - Fuchsmühlenweg 6 F - 09599 Freiberg

Telefon: +49 (0) 37 31 - 2 03 93-0 - Fax: +49 (0) 37 31 - 2 03 93-110

www.mpa-dresden.de - info@mpa-dresden.de

 

 



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