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Betonmöbel: Volltreffer in Sachen Brandschutz


Von Betoniu GmbH

Betonmöbel sind bestens für Vorsorge in Sachen Brandschutz geeignet: Sie erfüllen höchste Brandschutzstandards und verbinden Ästhetik und Nutzwert.
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Ob Schule oder Universität, Gewerbe- oder Wohnbau - Brandschutz ist eine komplexe Herausforderung. Wenn Flucht- und Rettungswege alltäglich als Foyers, Flure, Eingangs- oder Aufenthaltsbereiche genutzt werden: Wie können, wie dürfen sie möbliert werden? Betonmöbel sind dafür bestens geeignet: Sie erfüllen höchste Brandschutzstandards, verbinden Ästhetik und Nutzwert, und sie sind auch bei hoher Belastung widerstandsfähig und langlebig.

Für Objektmöbel insgesamt existieren keine expliziten Brandschutz-Normen. Dennoch gehen Bauaufsichtsbehörden und Versicherer immer häufiger dazu über - für Fluchtwege oder Bereiche mit hohem Publikumsverkehr - mindestens schwer entflammbare (DIN 4102 B1) und noch besser nicht brennbare (DIN 4102 A1) Materialien zu fordern.

Beton brennt nicht - das gilt auch für Möbel, die daraus hergestellt sind. Vor allem Bänke und Hocker aus Beton passen zudem hervorragend sowohl in moderne Zweckbauten als auch in sanierte Altbauten. Sei es als solitäre Sitzgelegenheiten, sei es als Sitzgruppen oder kombiniert mit Tischen als Arbeits- und Pausenbereiche für Gruppen - Zweckmäßigkeit und moderne Formensprache schließen sich nicht aus.

Deshalb kommt die Concrebench-Serie des Betonmöblespezialisten Betoniu regelmäßig in Schulen und Universitäten zum Einsatz. Hierfür wurde auch eine Produktvariante mit (schwer entflammbaren) Filzauflagen entwickelt. Zudem spricht für Betonmöbel in Bildungseinrichtungen, dass sie strapazierfähig und langlebig sind.

Schon seit den 50er Jahren dürfen in den Bereichen von Gebäuden, die als Rettungs- und Fluchtweg dienen (z.B. Hallen- und Eingangsbereiche oder Flure), keine brennbaren Gegenstände vorhanden sein. Ausnahmen sind bei entsprechender baulicher Beschaffenheit und Nutzung nicht brennbare A1-Möbel oder oft auch schwer entflammbare B1-Möbel. Da Bauordnung und Brandschutz Ländersache sind, unterscheiden sich die Anforderungen an die Objektmöbel von Bundesland zu Bundesland und durchaus auch von Brandschutzbeauftragten zu Brandschutzbeauftragten.

Anforderungen an notwendige Flure sind beispielsweise in der Musterbauordnung im §36 "Erster und zweiter Rettungsweg" geregelt. Dort heißt es: "Rettungswege und notwendige Flure müssen brandlastfrei gehalten werden, um eine ausreichend lange Rettung gewährleisten zu können." Zu den Rettungswegen können auch Pausenbereiche, Außentreppen und Atrien gehören. Die dort verwendeten Möbel und Einrichtungsgegenstände sollten aus nicht brennbaren oder zumindest schwer entflammbaren Materialien hergestellt sein und sollten wegen der Brandfolgeprodukte auch nur geringe Kunststoffanteile enthalten.

Beton-Objektmöbel werden allen Anforderungen der Feuerwehr und Brandschutzbeauftragten bei den regelmäßigen Brandsicherheitsschauen in öffentlichen Einrichtungen gerecht. Die zunehmend stärker werdenden Anforderungen von Versicherungen bezüglich Brandsicherheit werden ebenfalls erfüllt. Da sie zudem modern und klar gestaltet sind, passen sie hervorragend in zeitgemäße Einrichtungskonzepte von öffentlichen Gebäuden.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Thomas Rehder (Tel.: 0341/33 15 74-01), verantwortlich.

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