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Treuhand Massivhaus setzt KfW 40 Plus-Standard um.


Von Die TREUHAND-MASSIVHAUS GmbH

Zukünftige Bauherren des Massivhausanbieters Treuhand Massivhaus nutzen lukrative KfW 40 Plus Förderung.
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Ab April 2016 entfällt die Förderung des Effizienzhaus 70 im Neubau, da es dann kaum noch unter dem Niveau der seit 01.01.2016 verschärften Energieeinsparverordnung (EnEV) liegt. Dafür wird das Effizienzhaus 40 Plus als neue Förderstufe eingeführt. Das mittelständische Hausbauunternehmen Treuhand Massivhaus aus Handewitt hat sich frühzeitig auf die neuen Fördermöglichkeiten eingestellt und baut schon jetzt massive Ein- und Zweifamilienhäuser nach KfW 40 Plus. Björn Siebert, Geschäftsführer von Treuhand Massivhaus: "Das Bauen im KfW 40 Plus Standard ist ohne Zweifel anspruchsvoller, aber die Kostenvorteile für den Bauherren können sich sehen lassen. Wer nach KfW 40 Plus baut, kann vergünstigte KfW-Baukredite in Höhe von bis zu EUR 100.000,- beantragen. Außerdem sorgt die hohe Energieeffizienz dafür, dass Bauherren auf viele Jahre bis zu EUR 80.000,- Energiekosten im Vergleich zu anderen Energiestandards einsparen."


KfW 40 Plus-Standard: Das schreibt die KfW vor:
Für die Förderung des neuen Standards eines "Effizienzhaus 40 Plus" müssen zunächst die Anforderungen an ein "Effizienzhaus 40" erfüllt werden. Als zusätzliche Anforderung sehen die Merkblätter ein "Plus Paket" mit den folgenden Komponenten vor:

• Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien.
• Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher).
• Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes
Benutzerinterface.

Ein rechtsverbindliches, kostenloses Merkblatt für die Förderung von KfW 40 Plus Effizienzhäusern (Programm 153) bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.KfW.de an.


Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Als eines der wenigen Bauunternehmen wickelt Treuhand Massivhaus alle ein Bauvorhaben betreffende Zahlungen über ein treuhänderisch geführtes Konto ab. Dafür ist ein renommiertes Treuhandunternehmen aus Schleswig-Holstein zuständig, das die zweckgebundene Verwendung des Bauherrenguthabens garantiert. Das bedeutet, dass nur dann entsprechende Auszahlung durch den Treuhänder eingeleitet wird, wenn eine erbrachte Einzelleistung durch die Bauherren abgenommen wurde. Falls Guthabenzinsen entstehen, werden sie am Ende der Bauzeit dem Bauherren ausgezahlt. Treuhand Massivhaus baut zwischen der dänischen Grenze und Hamburg mit regionalen Handwerksunternehmen, die ebenso durch das Treuhandmodell profitieren.

Interessenten nehmen telefonisch unter 04608 / 97161-0 Kontakt mit TREUHAND MASSIVHAUS auf oder informieren sich unter www.treuhand-massivhaus.de.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Elke Messerig (Tel.: 04608 971610), verantwortlich.

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