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Managed Testing Services für den Hochfrequenzhandel: Marktstörungen aufgrund von unzureichend getesteten Algorithmen verhindern


Von SQS Software Quality Systems AG

SQS-Testmethoden erfüllen Anforderungen der EU-Richtlinie

SQS-Testmethoden erfüllen Anforderungen der EU-RichtlinieMit der "Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente" (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID) [1] verschärft die Europäische Union die Auflagen für den Wertpapierhandel. ...
Thumb Mit der "Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente" (Markets in Financial Instruments Directive, MiFID) [1] verschärft die Europäische Union die Auflagen für den Wertpapierhandel. Die Neufassung MiFID II, die 2017 in Kraft tritt, führt unter anderem zu strengeren Regelungen beim algorithmischen Handel. Der Hochfrequenzhandel steht dabei besonders im Fokus der europäischen Gesetzgeber, bei dem Computerprogramme die Erwerbs- und Veräußerungsbefehle elektronisch generieren, versenden sowie die Preisfindung durchführen. SQS, der unabhängige Spezialist für Software-Qualität und Managed Testing Services, rät daher allen Handelsfirmen in neue Testtechnologien zu investieren, um ihre Algorithmen für den automatisierten Handel zu prüfen und so Marktstörungen zu vermeiden. Gemeinsam mit dem Finanzdienstleistungsspezialisten Traderserve bietet SQS ab sofort Managed Testing Services speziell für den Kapitalmarkt an.

Seit Jahren steigt der Trend von automatisierten Handelsprozessen, die basierend auf computergestützten Algorithmen allerdings auch zu schnellen und signifikanten Marktstörungen führen können. Insbesondere stehen sie im Verdacht für kürzlich vorgefallene Flash Crashes verantwortlich gewesen zu sein - also Börsenkurse, die innerhalb von Minuten stark einbrechen und sich ebenso schnell wieder erholen. Auch doppelte Aufträge im High Frequency Trading haben in der Vergangenheit zu erheblichen Störungen der Systeme von Handelsplätzen geführt.
Mit dem Inkrafttreten der europäischen Richtlinie MiFID II gelten sowohl für Buy-Side- als auch für Sell-Side-Investmentfirmen strengere Testanforderungen für ihre Algorithmen, wobei die Einhaltung von der Geschäftsführung verantwortet wird. Die Definition von Algorithmen ist sehr weit ausgelegt und umfasst fast alle Formen des elektronischen Handels. Daher rät SQS und der Finanzdienstleistungsspezialist Traderserve [2] allen Handelsplätzen und Investmentfirmen zu umfassenden Testmethoden, um die Anforderungen der Behörden zu erfüllen und schwerwiegende Folgen zu vermeiden.
Andernfalls drohen bereits ab Juli 2016 schwerwiegende Konsequenzen: bis zu fünf Millionen Euro für Privatpersonen und 15 Millionen Euro für Unternehmen sowie bis zu vier Jahre Haft, nach der europäischen Verordnung über Marktmissbrauch und der Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation [3].

SQS und Traderserve testen Algorithmen unter realistischen Bedingungen
Laut der neuen Richtlinie MiFID II müssen die Algorithmen in einem realistischen, nicht-aktiven Testumfeld sowohl unter normalen als auch unter angespannten Bedingungen getestet werden. SQS bietet in Zusammenarbeit mit dem Finanzdienstleistungsunternehmen Traderserve Managed Testing Services an, die eben diese Bedingungen erfüllen, ohne dass die Unternehmen ihre IP preisgeben müssen. Dazu wird das Testumfeld AlgoGuard von Traderserve, das die Mikrostrukturen des Marktes unter realen Bedingungen nachahmt, mit der langjährigen Software-Qualitäts- und Test-Expertise von SQS kombiniert.

"Nur durch richtiges Testen innerhalb einer realistischen und dynamischen Umgebung, wie AlgoGuard von SQS und Tradeserve - die Algorithmen je nachdem, ob sie zu Marktstörungen beitragen oder nicht, zulässt oder verbietet - können Händler sicherstellen, dass sie den Anforderungen der MiFID II entsprechen und empfindliche Bußgelder vermeiden", so Jörg-Henrik Lehmann, Head of Banking & Financial Services bei SQS. "Mit Hilfe der umfassenden und unabhängigen Protokolle von SQS können Unternehmen und deren Geschäftsführung zudem nachweisen, dass ihre Algorithmen die neuen Vorgaben der EU-Behörden erfüllen."

[1] http://ec.europa.eu/finance/securities/isd/mifid2/index_de.htm
[2] http://www.traderserve.com/
[3] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596 und http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0057 Firmenkontakt
SQS Software Quality Systems AG
Yvonne Klee
Stollwerckstr. 11
51149 Köln
+49-2203-9154-0
pr@sqs.com
www.sqs.com


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