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Bildungsurlaub - Eine Sprachreise als Weiterbildungsmaßnahme


Von bildungsdoc academy®

Bildungsurlaub ist der gesetzliche Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit. Die Sprachreise muss demnach aus der eigenen Tasche bezahlt werden, jedoch ist man während dieser Tage beurlaubt und bekommt so seinen Lohn fort gezahlt.

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Einen Bildungsurlaub sollte man möglichst früh anmelden und umgehend seinen Arbeitgeber darüber informieren. Sofern ein Vollzeit-Arbeitnehmer länger als sechs Monate in einem Unternehmen tätig ist, hat dieser einen Anspruch von fünf Arbeitstagen pro Jahr, jedoch können auch zwei Jahre zusammengefasst werden. Somit kann auch ein Kurs gebucht werden, der über zwei Wochen geht. Wichtig ist dabei, dass der Sprachkurs im Ausland einen Berufsbezug hat und mindestens 30 Wochenstunden umfasst. Erst dann besteht die Möglichkeit, diesen als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen.

 

Möchte man den Anspruch auf Weiterbildung nun in Form einer Sprachreise antreten, so empfiehlt es sich, sich ebenfalls frühzeitig darum zu kümmern. Nachdem eine Sprachschule gewählt wurde, muss diese dem Kunden nach der Buchung eine Buchungsbestätigung aushändigen, die er seinem Arbeitgeber vorlegt. Erst nach Vorlage dieser Bestätigung wurde der Arbeitgeber offiziell informiert. Jedes Bundesland hat andere Bestimmungen wie lange dies im Voraus geschehen muss, in der Regel muss der Arbeitgeber vier bis sechs Wochen vor Antritt der Sprachreise informiert sein.

 

Hinweis: In jedem Bundesland werden die Regelungen zur Anerkennung eines Bildungsurlaubes anders gehandhabt. Maßgeblich für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist nicht der Wohnort, sondern das Bundesland, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. In zwölf von sechzehn Bundesländern besteht ein Recht auf Bildungsurlaub. Wenn das eigene Bundesland keinen Bildungsurlaub kennt, (aktuell sind Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen nicht dabei) lohnt es sich, beim Arbeitgeber nachzufragen. Oft sind Arbeitgeber bereit, die Bildungsurlaubsbescheinigungen anderer Bundesländer zu akzeptieren, inklusive Gehaltsfortzahlung für die Dauer des Bildungsurlaubs.

 

Weitere Infos und Tipps zum Bildungsurlaub: http://www.bildungsdoc-auslandsaufenthalt.de/auslandsaufenthalte/bildungsurlaub       

 

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bildungsdoc®

AP: Horst Rindfleisch

ABAKUS Business-Center

Blasewitzer Straße 41

01307 Dresden-Blasewitz

E-Mail: team@bildungsdoc.de    

Internet: http://www.bildungsdoc-auslandsaufenthalt.de     


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Horst Rindfleisch (Tel.: 0351-2543405), verantwortlich.

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