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Übergangspflege zuhause nach Krankenhausaufenthalt


Von Werner Sperber, Personalvermittlung s.r.o.

Seit 2016 haben auch Patienten ohne Pflegestufe einen Anspruch auf Pflege
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Eine seit Jahren kritisierte Versorgungslücke wurde mit dem neuen Krankenhausstrukturgesetz zum 1. Januar 2016 geschlossen: Nun haben erstmals auch Patienten ohne Pflegestufe einen Anspruch auf Pflege. Es besteht die Möglichkeit diese Hilfe in einem Pflegeheim oder auch in den eigenen vier Wänden wahrzunehmen.

Anspruch bei Krankenhausaufenthalt oder auch bei einem ambulanten Eingriff

Voraussetzung für den Anspruch auf Übergangspflege ist, dass weitere im Haushalt des Patienten lebende Personen den Patienten nicht im erforderlichen Umfang pflegen und hauswirtschaftlich versorgen können - oder der Patient schlichtweg alleine im Haushalt lebt.

Zusätzlich muss eine schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung einer Krankheit vorliegen - insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung.
Gegeben ist Übergangspflege auch dann, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht ausführbar ist oder dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann.

Kostenerstattung auch für Betreuungskraft aus Osteuropa möglich

Neben der Kurzzeitpflege, also einem kurzzeitigen stationären Aufenthalt in einem Pflegeheim, sieht der Gesetzgeber auch die Möglichkeit vor, sich in den eigenen vier Wänden versorgen zu lassen. Die gängige Praxis ist, dass die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung stundenweise einem ambulanten Pflege - bzw. Betreuungsdienst überlassen wird.
Daneben besteht auch die Alternative, sich von einer Betreuungskraft aus Osteuropa, zum Beispiel aus Polen oder Tschechien, im eigenen Haushalt versorgen zu lassen.

Ihr Ansprechpartner für Übergangspflege durch osteuropäische Betreuungskräfte

Die "Werner Sperber, Personalvermittlung" mit Unternehmenssitz in Deutschland und Tschechien hat sich auf kurzzeitige Betreuungseinsätze im Zeitraum von einer bis vier Wochen spezialisiert. Die vermittelten Betreuungskräfte sind in ganz Deutschland im Zuge einer Verhinderungspflege, einer Urlaubspflege oder auch einer Übergangspflege tätig.
Eine Übersicht des Angebots zur Übergangspflege erhalten Sie auf der Website der "Werner Sperber, Personalvermittlung": LINK



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Werner Sperber (Tel.: 0049 9181 5209681), verantwortlich.

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