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GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 13. April in der IHK Frankfurt am Main


Von GAMEplaces c/o Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH

Dr. Andreas Lober und Dr. Gesine von der Groeben (BEITEN BURKHARDT) informieren über Mergers & Acquisitions in der Kreativwirtschaft: vom Einstieg von Investoren bis zum erfolgreichen Verkauf.

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Frankfurt am Main, 05.04.2016 – Junge Unternehmen mit hohen Wachstumsraten, und davon gibt es in der Kreativwirtschaft viele, sind grundsätzlich interessant für Wagniskapitalgeber. Doch nicht nur Venture-Capital- oder Private-Equity-Unternehmen steigen bei aufstrebenden Kreativen ein, sondern auch Publisher, Verlage oder Verleiher. Warum gerade solche brancheninternen Beteiligungen für beide Seiten enorm vorteilhaft sein können, zeigt ein Beispiel aus der Gamesindustrie: Im Idealfall gelingt es dem kapitalgebenden Publisher, kreative Talente an sich zu binden; der Entwickler hingegen profitiert nicht nur von einer stabilen Finanzierung, sondern auch von einem Zuwachs an strategischen Optionen für Vertrieb und Marketing. Bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am 13. April erläutern Dr. Andreas Lober und Dr. Gesine von der Groeben (BEITEN BURKHARDT), was Kapitalgeber und -nehmer berücksichtigen sollten, damit aus einer Beteiligung oder Übernahme tatsächlich ein Erfolg wird. Ihr gemeinsamer Vortrag 'Finanzierungsrunden & Unternehmenskaufverträge' richtet sich an Kreativunternehmer, Verlage, Produzenten, Designer, Publisher, Entwickler und brancheninterne wie -fremde Investoren, die sich über die spezifischen Chancen und Risiken informieren möchten. Die Teilnahme ist kostenlos. Um rechtzeitige Anmeldung auf www.gameplaces.de wird gebeten.

 

Charakteristisch für die Kreativ- und Gamesbranche ist, dass der Firmenwert vor allem in der Intellectual Property (IP) und im Team liegt; wichtig für die Kreativen sind vor Allem der Schutz ihrer Ideen und Produkte sowie der Erhalt ihrer künstlerischen Freiheit. Potenzielle Investoren hingegen erwarten Klarheit darüber, ob ein Kreativunternehmen tatsächlich im Besitz der wesentlichen geistigen Eigentums-rechte ist; ihr Ziel ist außerdem die Einräumung gewisser Mitspracherechte. 

 

"Kreative Freiheit und berechtigte Interessen zum Investitionsschutz lassen sich in der Regel gut austarieren", sagen Lober und von der Groeben. Allerdings müssten sich die Kreativen recht weit offenbaren. In ihrem Vortrag erklären die beiden deshalb, wie sich Kreative vor Verhandlungsbeginn mittels eines 'Letter of Intent' (LOI) oder eines so genannten 'Nondisclosure Agreements' (NDA), absichern können. Außerdem gehen sie auf besonders relevante Punkte bei Vertragsabschluss ein: Lober und von der Groeben zeigen auf, wie die Garantien, die der Verkäufer üblicherweise gegenüber dem Käufer abgibt, sowie die Rechtsfolgen, die eine Verletzung dieser Garantien hat, optimal ausgestaltet werden können. Ergänzend erläutern sie, warum auch Stimmrechte, Ausschüttungsregelungen, Vorkaufs- oder Vorerwerbsrechte und so genannte Vesting-Regelungen vertraglich fixiert werden sollten.

 

 

Dr. Andreas Lober und Dr. Gesine von der Groeben sind Rechtsanwälte und Partner bei der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main. Sie beraten Games-Unternehmen, Start-ups, Gründer, Venture-Capital-Geber und Investoren in Bezug auf Akquisitionen, Finanzierungsrunden und Exits.

 

 

GAMEplaces BUSINESS & LEGAL 

Titel: 'Finanzierungsrunden & Unternehmenskaufverträge'

Referenten: Dr. Andreas Lober & Dr. Gesine v. d. Groeben (BEITEN BURKHARDT)

Termin: Mittwoch, 13.04.2016

Zeit: 17.00 bis 19.00 Uhr

Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main

Direktlink zur Anmeldung: http://va.frankfurt-business.net/Gp_13-04-16

 


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Rebecca Gerth (Tel.: 0178-3898808), verantwortlich.

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