PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Steuertipps: Beiträge zur PKV steuerlich absetzbar


Von Beratungswerk24 AG

Bis Ende Mai beziehungsweise Ende Dezember 2016 müssen die Steuerunterlagen beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden. Auch die Beitragskosten der privaten Krankenvorsorge sind steuerlich absetzbar. Meine-Krankenversicherung.de, das unabhängige Serviceportal zeigt, was Versicherte dabei beachten müssen.
Thumb Alle Jahre wieder: Für Lohnsteuererstattungen muss man selbst aktiv werden. Bis Ende Mai beziehungsweise Ende Dezember 2016 müssen die Unterlagen beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden. Auch die Beitragskosten der privaten Krankenvorsorge sind steuerlich absetzbar. Meine-Krankenversicherung.de, das unabhängige Serviceportal zeigt, was Versicherte dabei beachten müssen.

Basisabsicherung und Zusatzbeiträge

Grundsätzlich gilt: Beiträge zur Basiskrankenversicherung sowie zur Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 (Bürgerentlastungsgesetz) in voller Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Versicherte erhalten jedes Jahr eine Information ihrer Krankenversicherungsgesellschaft darüber, in welcher Höhe ihre Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzbar sind.

Denn: Der Gesetzgeber erkennt nur jenen Teil der Beiträge als steuermindernd an, der den Leistungen auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Versicherungsleistungen, die über diese Basisabsicherung hinausgehen, wie Chefarztbehandlung oder Buchung eines Einzelzimmers im Krankenhaus, werden nur berücksichtigt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag nicht überschritten wurde. Dieser liegt bei 1.900 Euro für Angestellte bzw. 2.800 Euro für Selbständige. Beitragsrückerstattungen verringern die gezahlten Beiträge für die PKV. Deswegen müssen diese beim abzugsfähigen Betrag in der Steuererklärung angegeben werden.

"Die Steuererklärung ist für viele Verbraucher eine belastende und zeitintensive Angelegenheit, da eine Menge an Vorabinformationen und Papierkram notwendig sind", so Dennie Liemen von Meine-Krankenversicherung.de. "Doch wer alle Unterlagen zusammen hat und die Höchstgrenzen im Blick behält, kann die steuerlichen Sparpotenziale voll ausschöpfen."

Die Lohnsteuererklärungen für das Kalenderjahr 2015 müssen bis zum 31. Mai beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Wer dabei die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat bis spätestens Ende Dezember 2016 dafür Zeit.

Über Meine-Krankenversicherung.de

Meine-Krankenversicherung.de ist das erste Serviceportal, welches eine gesellschaftsunabhängige Rundumbetreuung für Verbraucher rund um die medizinische Absicherung anbietet. Verbraucher erhalten unabhängige Informationen und können auf die Expertise der Ansprechpartner zurückgreifen, egal ob bei Fragen zu eigenen Versicherungen oder für die Prüfung von einzureichenden Unterlagen.

Das Portal wurde 2016 von der beratungswerk24 AG gestartet.

Weitere Informationen finden sie auf http://www.meine-krankenversicherung.de Firmenkontakt
Beratungswerk24 AG
Dennie Liemen
Karl-Heine-Straße 99
04229 Leipzig
0351 56355661
ck@frische-fische.com
http://www.beratungswerk24.ag/


Pressekontakt
Agentur Frische Fische
Chris Kloss
Prießnitzstr. 7
01099 Dresden
0351 56355661
ck@frische-fische.com
http://frische-fische.com

Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 2 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dennie Liemen (Tel.: 0351 56355661), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 374 Wörter, 3217 Zeichen. Artikel reklamieren
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!