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Regelung von Personenschäden - Was ist zu beachten?


Von Anwaltssozietät bürgerlichen Rechts Schah Sedi & Schah Sedi

Personenschäden bei einem Unfall können schnell zu hohen Kosten werden. Wie können sie diese Kosten eindämmen? Was gibt es dabei zu beachten? Das und mehr erfahren sie im folgenden Text.
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Überlassen Sie die Regelung von Personenschäden nur spezialisierten Anwälten!

Es ist eine allgemein bekannte Praxis, dass die Verursacher von Personenschäden versuchen, die Opfer mit kleinen Summen abzuspeisen. Das trifft für die Versicherungen ebenso zu wie für andere Unternehmen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Umgang der Lufthansa mit den Angehörigen der Opfer des Fluges Germanwings 4U9525. Wer wirklich das bekommen möchte, was ihm nach den gesetzlichen Regelungen zum Schadenersatz zusteht, kommt um die Beauftragung von spezialisierten Anwälten nicht herum. Solche Spezialisten sind in der Kanzlei Schah Sedi & Schah Sedi Partnerschaftsgesellschaft mbB tätig.


Welche Faktoren spielen bei der Höhe der Entschädigungen eine Rolle?

Die Fachanwälte der in Deutschland an insgesamt 4 Standorten (Tessin, Berlin, München, Köln) vertretenen Kanzlei weisen zutreffend darauf hin, dass es eben nicht nur darum geht, den Betroffenen eine einmalige Entschädigung für ihre erlittenen Körperschäden zu zahlen. Sie liegt fast immer deutlich unter den Beträgen, die bei der Gewährung einer lebenslangen Entschädigungsrente fällig werden. Einen Ausgleich können die Betroffenen nur mit einer optimalen Kapitalisierung der Entschädigungssumme erzielen, die angesichts des aktuell niedrigen Zinsniveaus sehr schwierig ist. Deshalb müssen die Abfindungen höher ausgehandelt werden, um eine vernünftige Absicherung der Opfer von Personenschäden zu erreichen. Dazu ist allerdings der Versicherer regelmäßig nicht bereit. Er akzeptiert keinen Kapitalisierungszins von weniger als 3 % oder 4 %. Eigentlich bewegen wir uns schon längst hier im Minusbereich. Deshalb sollte derzeit nur mit äußerster Zurückhaltung überhaupt kapitalisiert werden. Pflegeleistungen werden immer teurer und niemand weiß, welche gesundheitlichen Verschlechterungen im Einzelfall auf den Mandanten zukommen, weshalb die Pflege derzeit auf keinen Fall kapitalisiert werden darf.


Was muss bei den Entschädigungen alles berücksichtigt werden?

Beispielsweise bei einer durch das Verschulden Dritter verursachten Querschnittslähmung muss nicht nur der dauerhafte Verdienstausfall in die Entschädigung einfließen. Der Betroffene hat bis ans Lebensende Zusatzaufwendungen, weil er Hilfsmittel und meist auch Pflegekräfte für die Bewältigung des Alltags benötigt. Diese Zusatzaufwendungen müssen bei der Berechnung der Entschädigungen für Personengroßschäden immer berücksichtigt werden. Das gilt analog auch für die Kosten der Umbauten, die Zuhause beim Betroffenen notwendig werden, um dieses barrierefrei zu gestalten. Die Palette reicht hier vom Einbau eines Badewannenlifts oder einer befahrbaren Dusche bis hin zur Nachrüstung von Liftanlagen und der Kostenübernahme von rund 5 Arbeitskräften im Vollpflegefall in der Häuslichkeit.


Warum ist die Kanzlei Schah Sedi für solche Fälle prädestiniert?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei beschäftigen sich ausschließlich mit dem Personenschadensrecht. Sie kennen dadurch die Entwicklung der von den Gerichten zuerkannten Entschädigungen ganz genau. Sie absolvieren ständig fachliche Weiterbildungen und sind selbst sogar anerkannte Dozenten im Bereich des Personenschadenrechts. Sie setzen sich immer wieder in ihren Veröffentlichungen mit den Ansprüchen der Verletzten auseinander. Dadurch bleibt bei den von ihnen errechneten und durchgesetzten Entschädigungen kein Nachteil unberücksichtigt.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Michel Schah Sedi (Tel.: 0800 / 212 313 4), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 503 Wörter, 3935 Zeichen. Artikel reklamieren
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