Unterweisung und Kontrolle des Fahrpersonals im korrekten Gebrauch des digitalen Tachografen sind seit März Pflicht – Softwareprogramm TachoPlus erleichtert Überprüfung
Krauchenwies, den 20. Mai 2016
Die neue EU Tachografen-Verordnung VO (EU) 165/2014 sorgt für Aufregung
in der Branche: Um Verstößen bestmöglich vorzubeugen, sind Inhaber von
Verkehrsunternehmen seit März dieses Jahres verpflichtet, ihr Fahrpersonal
im ordnungsgemäßen Gebrauch des Kontrollgerätes zu unterweisen und
durch regelmäßige Überprüfung die korrekte Verwendung sicher zu stellen.
Softwareprogramme für das automatische Management der Daten des
digitalen Tachografen wie TachoPlus weisen auf Lücken in der Eingabe hin
und bieten damit eine maßgebliche Unterstützung.
Fahrzeit, Arbeitszeit, Bereitschaft oder Ruhezeit: Berufskraftfahrer müssen ihre
jeweilige Tätigkeit im digitalen Tachografen über den Zeitgruppenschalter jederzeit
korrekt aufzeichnen. Das bedeutet, fehlende Zeiten, zu denen die Fahrerkarte
nicht im Kontrollgerät steckte, sind ordnungs- und wahrheitsgemäß nachzutragen.
Anderenfalls drohen bei einer Kontrolle Geldbußen, die sich rasch zu
beträchtlichen Beträgen summieren können – für Fahrer und Unternehmer. Im
Bußgeldkatalog aufgelistet sind beispielsweise Verstöße wie das Fahren ohne
Fahrerkarte, fehlende Abfahrtskontrolle vor Fahrtbeginn, fehlende Nachträge
sowie Land Anfang/Ende Kennzeichen und natürlich Unterschreitung der täglichen
Ruhezeit oder Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit. Um die
ordnungsgemäße Anwendung des Kontrollgerätes sicherzustellen, sind
Fuhrparkbetriebe seit März dieses Jahres in der Pflicht, ihr fahrendes Personal
nachweislich entsprechend zu schulen und den ordnungsgemäßen Gebrauch
regelmäßig zu überprüfen.
Das korrekte Erfassen am digitalen Tachografen wirft jedoch immer wieder Fragen
auf, weiß Olaf Horwarth, Inhaber eines Schulungs- und Beratungsservices für
Unternehmen und Berufskraftfahrer: „Die meisten Schwierigkeiten macht den
Fahrern nach wie vor der richtige Nachtrag der Ruhezeiten. Bereits seit 2015
müssen nicht nur die täglichen, sondern auch die wöchentlichen Ruhezeiten
nachgetragen werden. Bei einer Kontrolle muss der Fahrer rückwirkend für den
Zeitraum von 28 Tagen nachweisen können, wann er gefahren ist, gearbeitet hat
und wann er Pause hatte. Freie Zeit – auch ein freies Wochenende oder Urlaub –
muss auf der Fahrerkarte somit auch als solche eingetragen werden. Als
Argument reicht nicht aus, dass der LKW in dieser Zeit stand. Eine weitere
Fehlerquelle ist die Ländereingabe bei einem Grenzübertritt. Korrekt ist hier, dass
der Fahrer zu Beginn und dann erst zum Ende seiner Schicht jeweils das Land
eingibt, in dem er sich befindet. Viele denken, sie müssten direkt hinter der Grenze
anhalten, um die Eingabe zu tätigen.“
Software weist präzise auf Unstimmigkeiten oder Verstöße hin
Spezielle Softwarelösungen für das automatische Management der Daten des
digitalen Tachografen wie TachoPlus erleichtern die per Verordnung erforderliche
Überprüfung der Einträge maßgeblich. „Die neue Verordnung nimmt
Verkehrsunternehmer voll in die Pflicht. Eine regelmäßige Kontrolle war natürlich
schon vorher vorgesehen, aber jetzt wird es teuer, wenn etwas nicht stimmt“,
betont Burghard Toschek, verantwortlich für Marketing & Vertrieb bei eh-
systemhaus. Das Unternehmen mit Sitz in Krauchenwies entwickelt Fuhrpark-
Management-Systeme, die Speditionen dabei unterstützen, einzelne
Arbeitsschritte und komplexe Abläufe zu vereinfachen und so Kosten einzusparen.
Als hochmoderne Lösung für einen vollautomatisierten Ablauf der Datenauslese,
-verarbeitung und -archivierung liefert das Softwareprogramm TachoPlus 2.0 den
Betrieben einen vollständigen Überblick über alle Fahrer mit vielfältigen
Kontrollmöglichkeiten. Fuhrparkbetreiber erhalten damit eine wertvolle
Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Pflichten. „Sind die entsprechenden
Kontrollfelder im Menü aktiviert, weist TachoPlus unter anderem präzise auf
Unstimmigkeiten oder Verstöße bei den jeweiligen Einträgen im digitalen
Tachografen hin“, führt Burghard Toschek aus. „Die Verantwortlichen sehen sofort,
bei welchen Eingaben der Fahrer Probleme hat, und können ihn zeitnah gezielt
schulen.“
Updates sichern aktuellsten Stand
Durch regelmäßige Softwareupdates reagiert eh-systemhaus umgehend auf neue
Vorgaben oder Anforderungen der Anwender und passt die Funktionen von
TachoPlus entsprechend an. So beinhaltet die aktuelle Version des Programms
beispielsweise eine Übersicht über die gültige Bußgeldliste gemäß der neuen
Tachografen-Verordnung. Bei Geschwindigkeitsverstößen oder
Manipulationsversuchen am ersten Signal wird sofort eine Fehlermeldung erzeugt.
Burghard Toschek sieht die neue EU-Tachografen-Verordnung positiv: „Die
erweiterten Pflichten mögen mehr Verwaltungsaufwand für Unternehmen der
Speditions- und Logistikbranche bedeuten. Langfristig tragen sie unserer Ansicht
nach jedoch dafür Sorge, dass weniger Fehler bei den Einträgen gemacht werden.
Ist weniger zu beanstanden, werden auch weniger Bußgelder verhängt. Weniger
unnötige Kosten in den Speditionen, treiben hoffentlich weniger Unternehmer in
die Insolvenz. Der pflichtbewusste, sorgsame Fahrer erhält sich durch das korrekte
Befolgen der Vorschriften – kurz gesagt – letztlich seinen eigenen Arbeitsplatz!“
www.eh-systemhaus.de
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