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EEG 2016: Biogasrat+ e. V. sieht dringenden Handlungsbedarf für Biomasse


Von Biogasrat+ e.V.

Höherer Gebotshöchstwert im Ausschreibungsverfahren für Neuanlagen notwendig, sonst werden Ausbauziele für erneuerbare Stromerzeugung aus Biomasse verfehlt!

Anlässlich der ersten Lesung des EEG 2016 im Deutschen Bundestag appelliert der Biogasrat+ e.V. an die Parlamentarier, den Gebotshöchstpreis bei der Ausschreibung von Neuanlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse auf 18,9 ct/kWh anzuheben.

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„Im aktuellen Gesetzentwurf werden Biomasse-Neuanlagen gegenüber bestehenden Biomasseanlagen eklatant diskriminiert, da für Bestandsanlagen im Rahmen der Ausschreibung ein Gebotshöchstwert von 16,9 ct/kWh gelten soll, während für Neuanlagen ein Gebotshöchstwert von 14,88 ct/kWh vorgesehen ist“, so Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V.. Der Verband sieht hierin einen klaren Verstoß gegen das EU- Wettbewerbsprinzip. „Es ist sachlich nicht zu begründen, dass für bestehende Anlagen, die bereits eine Förderung über das EEG erhalten haben, ein höherer Gebotshöchstwert gelten soll als für Neuanlagen. Neuanlagen haben gegenüber Bestandsanlagen zusätzliche Kapitalkosten von durchschnittlich 2,0 ct/kWh, für sie muss daher ein Gebotshöchstwert gelten, der diese berücksichtigt“, fordert der Bioenergieverband. Nur so sei ein moderates Wachstum und die Perspektive für die erneuerbare Energieversorgung aus Biogas und Biomethan gesichert. „Bei einem Gebotshöchstwert von 14,88 ct/kWh für Neuanlagen, wird es keinen Ausbau von Bioenergie in Deutschland geben, damit wird die Zukunftsfähigkeit unserer Branche in Deutschland beerdigt“, mahnt Hochi.

Die Branche stelle sich dem Systemwechsel im Rahmen der Ausschreibungen hin zu mehr Wettbewerb. „Deshalb fordern wir von der Politik ein einfaches Ausschreibungsverfahren ohne überbordende Regulierung unserer Unternehmen. Wir wollen mehr Markt und brauchen keine weiteren Beschränkungen durch willkürlich festgelegte Korrekturfaktoren oder Begrenzungen bei Einsatzstoffen, die Wettbewerb verhindern und marktwirtschaftliches Agieren in unserer Branche unmöglich machen“, stellt Hochi klar. Mit der Einführung von Korrekturfaktoren für Biomasseanlagen im Ausschreibungsverfahren würden weniger kosteneffiziente Anlagenkonzepte gegenüber kosteneffizienten Anlagenkonzepten bevorzugt. Das politische Ziel, die Förderung von kosteneffizienten Bioenergieprojekten im Rahmen von Ausschreibungen voranzubringen, werde so klar verfehlt, warnt der Verband. Nach Ansicht des Biogasrat sollte das Ausschreibungsverfahren lediglich nach gasförmiger und fester Biomasse differenzieren, um den unterschiedlichen Kostenstrukturen der gasförmigen und festen Energieträger und ihrer Einsatzmöglichkeiten Rechnung zu tragen. „In den Beratungen zum EEG 2016 darf der Mehrwert, den Biogas und Biomethan bei der erneuerbaren Energieversorgung im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor zur Einsparung von Treibhausgasemissionen erbringen, nicht vergessen werden“, appelliert Hochi an die Bundestagsabgeordneten.

 


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Janet Hochi (Tel.: 030-206218100), verantwortlich.

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