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Ummelden


Von Garant GmbH

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Eine neue Wohnung ist nicht selten auch der Start in ein neues, aufregendes Abenteuer, unabhängig von den möglichen Gründen, die einen Umzug erforderlich gemacht haben. Damit dieser gelingt, helfen einige Tipps zum Bundesmeldegesetz sowie zum Ummelden. 

Ummelden – Behörden und Anbieter rechtzeitig informieren

Ein ganz wesentlicher Teil beim Umzug ist das Informieren der relevanten Anbieter und Behörden. In vielen Fällen ist eine Anzeige der Adressänderung rechtzeitig, also einige Wochen vor dem eigentlichen Umzug, von immensem Vorteil: Nicht nur werden somit eventuelle Probleme bei der Umstellung vermieden, im Umzugsstress sind zumindest diese Dinge dann zuverlässig erledigt. Zu den relevanten Anbietern zählt zunächst die Post, der die neuen Daten mitgeteilt werden sollten. Ein Nachsendeauftrag benötigt bis zu fünf Tage und ist persönlich oder via Internet möglich: Hiervon sind jedoch Infopost ohne Umhüllung, Express Sendungen, Postvertriebssendungen und Pressesendungen ausgeschlossen. Deshalb sollte sich im Falle eines Abonnements einer Zeitschrift rechtzeitig um die Umstellung gekümmert werden. Eine Ummeldung des Kabelanschlusses im Vorfeld ist ebenfalls ratsam, noch wichtiger für nicht wenige Menschen ist die rechtzeitige Organisation des unverzichtbaren Internets. Zwar ist die Mitnahme des Vertrages zumeist problemlos möglich, benötigt jedoch eine Vorlaufzeit von bis zu sechs Wochen. Ein Umzug bietet aber auch gute Möglichkeiten, um Preise zu vergleichen und langfristig vielleicht zu deutlich besseren Konditionen zu surfen und zu telefonieren. Auch ein Blick auf den bisherigen Stromtarif kann durchaus sinnvoll sein, ist die Ummeldung beim jeweiligen Energiekonzern beim Umzug doch ohnehin notwendig. Auch viele offizielle Behörden müssen über den Wechsel der Wohnung informiert werden, in erster Linie das Einwohnermeldeamt: Beim Ummelden sieht das Amt im Falle der Versäumnis nach einer Woche eine Geldstrafe vor. Mittlerweile kann das eigentliche Ummelden oftmals auch im Internet erledigt werden, vermeiden lässt sich der Gang zum Amt jedoch nicht: Nach einiger Zeit ist der Personalausweis mit alter Adresse ungültig. Weitere Kosten kommen beim Umzug auf Autofahrer zu. Das Kfz-Amt berechnet für einen Wechsel in einen anderen Landkreis bis zu 50 Euro. Neben der GEZ ist auch das Finanzamt über den Umzug in Kenntnis zu setzen. Werden all diese Schritte beim Umzug rechtzeitig erledigt, spart das Zeit, Ärger und Geduld.

Bundesmeldegesetz

 

Das Bundesmeldegesetz regelt seit November 2015 den bundesweit einheitlichen Ablauf des Meldewesens. Vor allem die Pflicht, bei der Ummeldung auch eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen zu müssen, soll Scheinanmeldungen vorbeugen. Diese wird vom Vermieter oder bei Untermieterverhältnissen vom Hauptmieter ausgestellt und muss innerhalb von zwei Wochen ausgehändigt werden. Zwei Wochen beträgt auch die Frist, in der die Ummeldung nun erfolgen muss. Eine verspätete Ummeldung kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer einen Termin innerhalb der Frist vereinbart, der erst nach dieser angesetzt ist, hat nichts zu befürchten. Die rechtzeitige Terminvereinbarung gilt als Fristwahrung.  

https://www.garant-immo.de/neuigkeiten-detail/ummelden.html

 



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