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Rauchwarnmelder: Sicherheit im Schlaf


Von ABUS August Bremicker Söhne KG

Rauchwarnmelder sind bereits in 14 von 16 Bundesländern in privat genutzten Wohngebäuden vorgeschrieben. Ab 1. Januar 2017 gilt die Warnmelder-Pflicht auch in Nordrhein-Westfalen.
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Allerdings wissen das viele nicht, wie eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts mafo.de im Auftrag des Sicherheitstechnik-Herstellers ABUS in Nordrhein-Westfalen zeigt.

Denn in der Regel ist nicht das Feuer an sich tödlich. In über 80 Prozent der Fälle ist der Rauch, der vorab entsteht, die Todesursache. Er ereilt die Menschen lautlos im Schlaf. Wer schläft, hört und riecht keinen Rauch, da die Sinnesorgane ebenfalls ruhen.

85 Prozent der Nordrhein-Westfalen halten Rauchwarnmelder für sinnvoll

Ein Viertel der 1.000 Befragten konnten nicht sagen, wann das neue Gesetz in Kraft tritt. Immerhin sind 66,8 Prozent aller Wohnungen und Häuser in Nordrhein-Westfalen schon mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet. 85 Prozent der Befragten halten die Rauchwarnmelder-Pflicht für sinnvoll. Frauen (87,3 Prozent) scheinen hier verantwortungsbewusster zu sein als Männer (83,9 Prozent). Gefährlich: 15,2 Prozent der Befragten, die in ihren Wohnräumen noch keine Rauchwarnmelder installiert haben, schätzen die Gefahr eines Brandes als gering ein. Hier scheinen Männer (22,1 Prozent) deutlich leichtsinniger als Frauen (9,6 Prozent) zu sein. Leichtsinn, der tödlich enden kann: Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen an Wohnungsbränden. Unter ihnen sind fast immer Kinder. In den meisten Fällen hätten Rauchwarnmelder Leben retten können.

Gut zu wissen, dass der Sicherheitsgedanke beim größten Teil der Bevölkerung fest verankert ist. So nannten 66,5 Prozent der Befragten als Hauptgrund für die Installation von Rauchwarnmeldern den Schutz der Familie. 27,8 Prozent gaben an, lediglich der gesetzlichen Pflicht nachgekommen zu sein.

In welchen Räumen Rauchwarnmelder vorhanden sein müssen, ist den meisten Umfrageteilnehmern bekannt. 71,3 Prozent nannten das Schlafzimmer, 69,6 Prozent Flur und Rettungswege, 64,2 Prozent die Kinderzimmer. 11,6 Prozent waren fälschlicherweise der Meinung, es gebe dazu keine Vorgaben. 43,1 Prozent zählten die Küche zu den Räumen, die mit einem Warnmelder ausgestattet sein müssen. Das ist aber nicht der Fall.

Übrigens: Für Einbau und Beschaffung der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Vermieter zuständig.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Julia Menne (Tel.: +49 23 35 634 212), verantwortlich.

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