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Sinnvoller Versicherungsschutz für Aussteller auf Messen


Von Klaus Lünnemann GmbH

Ein Interview mit Kai Budke, Leiter Messebau der Klaus Lünnemann GmbH in Ibbenbüren

Die Teilnahme an Messen stellt für viele Unternehmen einen wichtigen Baustein in der Unternehmenskommunikation dar. Damit die Messe ein Erfolg wird, gibt es in der Planung und Vorbereitung viel zu bedenken. Oft wird die Absicherung der Risiken von Beschädigung oder Verlust von Ausstellungsgegenständen vernachlässigt oder sogar schlichtweg vergessen. Ein Fehler, der teuer werden kann, denn wenn Ausstellungsstücke das Betriebsgelände verlassen, sind sie in der Regel nicht mehr versichert. Bei Beschädigung oder Verlust müsste das Unternehmen so selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Auf der Messe selbst ist der Messeveranstalter nur im Rahmen des allgemeinen Haftpflichtrisikos für Personen- und Sachschäden bzw. bei nachweislich grobem Verschulden haftbar. Teilweise besteht auf Messen allerdings bereits die Pflicht zum Nachweis einer Ausstellungsversicherung. Häufig wird mit der Anmeldung zu einer Messe aber auch schon automatisch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Besser für ausstellende Unternehmen scheint da eine individuelle Absicherung der tatsächlichen Risiken. Worauf dabei zu achten ist, erklärt Kai Budke, verantwortlicher Leiter Messebau bei der Klaus Lünnemann GmbH. Die Messespezialisten aus dem nordrhein-westfälischen Ibbenbüren haben über 25 Jahre Erfahrung und sind für ihre Kunden sowohl in den deutschen Messemetropolen wie Frankfurt, Hannover, Düsseldorf usw. im Einsatz wie auch auf kleineren regionalen Messen, zum Beispiel in Münster, Osnabrück und Bielefeld.
Thumb Die Teilnahme an Messen stellt für viele Unternehmen einen wichtigen Baustein in der Unternehmenskommunikation dar. Damit die Messe ein Erfolg wird, gibt es in der Planung und Vorbereitung viel zu bedenken. Oft wird die Absicherung der Risiken von Beschädigung oder Verlust von Ausstellungsgegenständen vernachlässigt oder sogar schlichtweg vergessen. Ein Fehler, der teuer werden kann, denn wenn Ausstellungsstücke das Betriebsgelände verlassen, sind sie in der Regel nicht mehr versichert. Bei Beschädigung oder Verlust müsste das Unternehmen so selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Auf der Messe selbst ist der Messeveranstalter nur im Rahmen des allgemeinen Haftpflichtrisikos für Personen- und Sachschäden bzw. bei nachweislich grobem Verschulden haftbar. Teilweise besteht auf Messen allerdings bereits die Pflicht zum Nachweis einer Ausstellungsversicherung. Häufig wird mit der Anmeldung zu einer Messe aber auch schon automatisch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen.

Besser für ausstellende Unternehmen scheint da eine individuelle Absicherung der tatsächlichen Risiken. Worauf dabei zu achten ist, erklärt Kai Budke, verantwortlicher Leiter Messebau bei der Klaus Lünnemann GmbH. Die Messespezialisten aus dem nordrhein-westfälischen Ibbenbüren haben über 25 Jahre Erfahrung und sind für ihre Kunden sowohl in den deutschen Messemetropolen wie Frankfurt, Hannover, Düsseldorf usw. im Einsatz wie auch auf kleineren regionalen Messen, zum Beispiel in Münster, Osnabrück und Bielefeld.

Herr Budke, wie gehen Sie in der Beratung als Messebau-Dienstleister mit dem Thema Versicherung um?
Kai Budke: "Ausreichender Versicherungsschutz ist bei Lünnemann immer Bestandteil der Beratungsgespräche mit unseren Messebaukunden, denn häufig planen wir die Integration wertvoller Maschinen, Geräte oder Modelle in das Standkonzept. Das Schadensrisiko bei solchen Exponaten ist Kunden oft nicht bewusst. Deshalb empfehlen wir immer eine sogenannte Austellungsversicherung bzw. Exponatversicherung."

Welchen Schutz bietet eine solche Ausstellungs- bzw. Exponatversicherung genau?
Kai Budke: "Mit einer Ausstellungsversicherung können sowohl Exponate versichert werden als auch Messestände sowie die Stand-Einrichtung. Der Versicherungsschutz beginnt, wenn die Gegenstände auf den Weg zur Ausstellung gebracht werden und endet mit Rückkehr der Exponate an den Firmensitz."

Üblicherweise abgesichert sind Verlust und Beschädigung durch Elementarereignisse, höhere Gewalt, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Diebstahl, Beraubung, Abhandenkommen, mut- und böswillige Beschädigung sowie Bruch und Transportmittelunfälle.

Aber wie so häufig bei Versicherungsverträgen: Die Details sind wichtig, denn hier unterscheiden sich die Angebote der Versicherungsunternehmen erheblich. Eine Risikoanalyse ist eine gute Grundlage. Und dann empfehlen wir, sehr genau zu prüfen, welche Schäden ausgeschlossen sind und welchen Geltungsbereich ein Versicherer anbietet: Ob Risikoschutz in Europa oder weltweit, ob für eine spezielle Messe oder pauschal für alle Events usw. usw. Fast jedes Risiko lässt sich individuell, oftmals aber gegen Aufpreis, versichern.

Brauche ich noch zusätzlich eine Standbewachung?
Kai Budke: "Ja, denn Diebstahl ist zum Beispiel üblicherweise nur dann versichert, wenn das Exponat durchgehend bewacht wird. Das stellt aber kein Problem dar, denn eine Standbewachung lässt sich einfach über den jeweiligen Messeveranstalter buchen. Trotzdem sollten Aussteller bedenken, dass Diebstahl nur einen kleinen Ausschnitt aus dem bereits beschriebenen Risikospektrum darstellt, das durch eine Ausstellungsversicherung oder Exponatversicherung abgedeckt wird."

Wie hoch sollte die Versicherungssumme bzw. Deckungssumme sein?
Kai Budke: "Je nachdem, was versichert werden soll, sollten die Summen den tatsächlichen Werten von Messestand, Stand-Einrichtung und/oder der Exponate entsprechen. Diese Werte sollten unter Hinzuziehung fachkundiger Experten ermittelt werden. In Bezug auf den Messestand und die Standeinrichtung wären das zum Beispiel die Messebauspezialisten von Lünnemann."

Gibt es denn Versicherungsgesellschaften, die Sie besonders empfehlen können?
Kai Budke: "Die meisten Versicherungsgesellschaften haben eine Exponat- oder Ausstellungsversicherung im Angebot. Ein Beratungsgespräch mit der Versicherung, der man vertraut, ist sicher ein kluger erster Schritt. Und natürlich kann es nicht schaden, ein bis zwei Vergleichsangebote einzuholen." Kontakt
Klaus Lünnemann GmbH
Barbara Tsihlis
Maybachstraße 23
49479 Ibbenbüren
05451 94670
Barbara.Tsihlis@luennemann.de
https://www.luennemann.de/


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Barbara Tsihlis (Tel.: 05451 94670), verantwortlich.

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