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Pariser Klimaschutzabkommen: Umsetzung erfordert Nutzung aller erneuerbaren Energieformen


Von Biogasrat+ e. V.

Biogasrat+ e. V. fordert Bundesregierung auf, Vorteile von Bioenergie zu nutzen

Berlin, 4.11.2016. Mit dem am heutigen Freitag in Kraft tretenden Klimaschutzabkommen von Paris hat die Weltgemeinschaft einen historischen Schritt im gemeinsamen Handeln gegen die Erderwärmung gemacht. Erstmals haben sich nun alle Unterzeichner-Staaten dazu verpflichtet, ihre klimaschädlichen Treibhausgasemissionen und damit die globale Erwärmung auf nicht mehr als zwei Grad gegenüber dem vorindustriellen Wert zu begrenzen. „Um die ehrgeizigen Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen, müssen wir aber alle uns zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energieformen technologieoffen nutzen“, ist Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., überzeugt.

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„Die letzten Papiere der Bundesregierung lassen diese Technologieoffenheit leider vermissen und verringern damit unnötig die Vielzahl der uns zur Dekarbonisierung zur Verfügung stehenden Potenziale erneuerbarer Energien.“ Sowohl im kürzlich veröffentlichten Impulspapier Strom 2030 aus dem Bundeswirtschaftsministerium als auch in dem jetzt den Ressorts vorliegenden Klimaschutzplan 2050 findet in den Augen des Biogasrat+ e. V. mit der einseitigen Fokussierung auf fluktuierende Erneuerbare eine sträfliche Vernachlässigung der in allen Sektoren - Wärme, Strom und Mobilität - nutzbaren erneuerbaren Energieversorgung mit Bioenergie statt.

Im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor können Biogas und Biomethan bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten“, so Hochi. „Mit der Einspeisung von Biomethan in das vorhandene Erdgasnetz können unsere Unternehmen jederzeit und an jedem Ort ihren Beitrag zur Minderung klimaschädlicher Treibhausgasemissionen erbringen.“ Die anspruchsvollen Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens können nur dann tatsächlich umgesetzt werden wenn die Energiesysteme diversifiziert und langfristig eine nachhaltige, zuverlässige und erneuerbare Energieversorgung in allen Sektoren ermöglicht wird. Dazu muss auch die Bioenergie die Chance erhalten mit Biogas und Biomethan ihren Anteil an einer souveränen, flexiblen und klimaschützenden Energieversorgung zur leisten.

Damit
Kunden und Verbraucher auch künftig noch die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Energiequellen haben und eine Weiterentwicklung der Energietechnologien möglich bleibt, muss die Diskussion um die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens ergebnisoffen geführt werden. Der Biogasrat+ e. V. sieht dabei noch erheblichen Änderungs- und Ergänzungsbedarf in den bislang vorliegenden Entwürfen der Bundesregierung. „Der Verband wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass Biogas und Biomethan als ein wesentlicher Baustein für eine emissionsarme, effiziente und flexible Energieversorgung eine Rolle spielen“ betont Hochi.

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Dr. Karin Retzlaff (Tel.: +49 30 206 218 100), verantwortlich.

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