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Betriebsübergang und Betriebsänderung - Seminare für den Betriebsrat und den Wirtschaftsausschuß (Inhaus)


Von Praktiker-Seminare GbR

Die Praktiker-Seminare GbR führt Inhouse-Schulungen durch: Rund um die Themen Betriebsübergang, Betriebsänderung, Sozialplan, Nachteilsausgleich. Je nach Wunsch drei, vier oder fünf Tage.
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Der Betriebsübergang gem. § 613a BGB und Betriebsänderungen im Sinne der §§ 111 ff. BetrVG stellen Betriebsräte, Arbeitnehmer, und auch Mitglieder des Wirtschaftsausschusses vor große Herausforderungen. Ohne ein fundiertes Grundlagenwissen ist effektives Handeln hier nicht möglich.

Im Mittelpunkt der Seminare stehen die §§ 106 ff. und, vor allem, die §§ 111 bis 113 BetrVG sowie § 613a BGB - allerdings nicht ausschließlich. Es geht um eine weitgefächerte Erfassung der Themen Betriebsänderung, Betriebsübergang, Sozialpläne, Interessenausgleich - und um die dabei relevanten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, des Wirtschaftsausschusses und der Arbeitnehmer.

1) Betriebsänderung - Betriebsübergang Was ist der Unterschied ?

2) Die Betriebsänderung - Mögliche Varianten der Betriebsänderung

a. Betriebsänderung in einem Betrieb des Unternehmens
b. Betriebsänderung in mehreren Betrieben des Unternehmens
c. Informationsansprüche des Betriebsrats nach §§ 80 II, 111 BetrVG
d. Rechte des Betriebsrats und Durchsetzungsmöglichkeiten
e. Rechte der Arbeitnehmer
f. Die Rolle des bzw. die Möglichkeiten des Wirtschaftsausschusses

3) Der Betriebsübergang und der Teilbetriebsübergang

a. Mögliche Varianten
b. Informationsansprüche des Betriebsrats
c. Rechte des Betriebsrats und Durchsetzungsmöglichkeiten
d. Rechte der Arbeitnehmer
e. Die Rolle des bzw. die Möglichkeiten des Wirtschaftsausschusses

4) Interessenausgleich im Kontext von Betriebsänderungen

5) Nachteilsausgleich im Kontext von Betriebsänderungen

6) Sozialpläne im Kontext von Betriebsänderungen

7) Tarifrechtliche Regelungen /Verhandlungen im Kontext von Betriebsänderungen, Sozialplänen und/oder Stellenabbau.

8) Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen (u.a. mit Behandlung des § 1 Abs. 2 + 3 KSchG).

9) Der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

10) Das Übergangsmandat des Betriebsrats

Selbstverständlich werden auch die Fragen behandelt, die die Teilnehmer/innen im Vorfeld des Seminars und während des Seminars einbringen.

Weitere Informationen sind erhältlich unter ...

http://inhouse--seminare-fuer-den-betriebsrat.chapso.de/

und

http://www.arbeitsrechtliche-fortbildung.de/



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Rita Quandt (Tel.: 030-46064746), verantwortlich.

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