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Karten-Tickets.Info informiert mit News, Tipps, Links, Forum, Fotos und Videos zum Thema Karten und Tickets!


Von Dr. Harald Hildebrandt

Das Web-Portal Karten-Tickets.Info informiert mit News, Infos, Tipps, Links, Forum, Fotos und Videos rund um das Thema Eintrittskarten / Konzertkarten / Karten / Tickets!
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Begriffliches: Als Ticket (auch Eintrittskarte) wird ein Inhaberpapier bezeichnet, welches das Recht verbrieft, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, etwa eine Veranstaltung zu besuchen.

Fahrkarte/Fahrschein: Ein Berechtigungsschein, mit dem der Inhaber eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehmen kann, wird wiederum als Fahrkarte bezeichnet.

Wichtig: Bei einer Einzelkarte handelt es sich um eine Eintrittskarte bzw. eine Einzelfahrkarte, die nur zum einmaligen Besuch einer Veranstaltung oder zur einmaligen Nutzung einer Dienstleistung berechtigt (etwa Kinokarte) berechtigt.

Web-Link zum Ticket-Portal Karten-Tickets.Info: http://www.karten-tickets.info

Vertragliches: Das Ticket ist ein beurkundendes Dokument für den Vertrag, der zwischen Dienstleister und Karteninhaber geschlossen wird, etwa ein sogenannter Veranstaltungsbesuchsvertrag.

Vertragsverbindlichkeit: Die gewünschte Verbindlichkeit des Vertrages entsteht dadurch, dass der Veranstalter oder die Vorverkaufsstelle als Stellvertreter des Veranstalters dem Besucher eine Karte übergibt.

Übereinstimmung: Hierbei ist man sich einig, dass das Eigentum nach § 929 BGB (vgl. VI. Rechtliches) an der Eintrittskarte übergehen soll und dass Forderungen gegenüber dem Veranstalter bestehen, auf Lieferung oder Leistung der Veranstaltung.

Web-Link zu den Ticket-News & -Infos: http://www.karten-tickets.info/modules.php?name=News

Übertragung: Eine Eintrittskarte ist ein Inhaberpapier, somit ist diese auch übertragbar und nutzbar für jeden, der in Besitz dieses Papiers ist.

Personelles: Somit muss der Käufer nicht zwingend der Besucher sein, es sei denn, es ist vertraglich vor dem Kauf in den Vertragsbedingungen festgehalten, dass die Eintrittskarte personenbezogen ist. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ihre Übertragbarkeit.

Identifizierung: Es muss bei einer Kontrolle auch ein Lichtbildausweis vorgelegt werden, damit nachweislich bestimmt werden kann, dass der Karteninhaber berechtigt ist, die Veranstaltung zu besuchen.

Quellen-Hinweis: Inhaltlich u.a. zitiert zu den Themen "Karten-Tickets.Info, Tickets, Eintrittskarten, Konzertkarten, Karten, News, Infos, Tipps, Links, Forum, Fotos, Videos, Portal" aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia.

(Wikipedia-Auszug, der auf dem Wikipedia-Artikel "Eintrittskarte bei Wikipedia" (https://de.wikipedia.org/wiki/Eintrittskarte) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite) unter der Doppellizenz "GNU-Lizenz für freie Dokumentation" (https://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_f%C3%BCr_freie_Dokumentation) und "Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported" (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de) basiert. In der Wikipedia ist eine Versionsgeschichte / Liste der Autoren unter https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Eintrittskarte&action=history verfügbar.)

Dieser Beitrag wurde am Dienstag dem 22. November 2016 veröffentlicht.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Dr. Harald Hildebrandt (Tel.: 017629470612), verantwortlich.

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