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Ohren auf beim Spielzeugkauf: Bei Weihnachtsgeschenken für Kinder auf Lärmpotenzial achten


Von Fördergemeinschaft Gutes Hören (FGH)

Spielzeuge für Babys und Kleinkinder können Lautstärken von bis zu 100 Dezibel erreichen und dem Gehör der jungen Spielzeugnutzer schaden. Wenn es wieder an die Auswahl der Weihnachtsgeschenke für die Jüngsten geht, sollten Erwachsene genau prüfen, ob ein geräuscherzeugendes Spielzeug für Kinderohren geeignet ist. Die Fördergemeinschaft Gutes Hören setzt auf Hörprävention und Aufklärungsarbeit.

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FGH, 2016. Immer gut gemeint, aber dennoch häufig ein Fehlkauf: Spielzeug für Babys und Kleinkinder. Denn Rasseln, Musikinstrumente, Spielzeugpistolen und Co. können Lautstärken von bis zu 100 Dezibel erreichen und dem Gehör der jungen Spielzeugnutzer schaden. Wenn es in diesem Jahr an die Auswahl der Weihnachtsgeschenke für die Jüngsten geht, sollten Erwachsene daher genau prüfen, ob ein geräuscherzeugendes Spielzeug für Kinderohren geeignet ist oder eine Gefahr für sie darstellt.

Viele Spielsachen sind laut – für junge Ohren zu laut. Untersuchungen haben gezeigt, dass schon eine Babyrassel, die nahe am Ohr betätigt wird, Lautstärken von über 90 Dezibel erzeugen kann. Das entspricht etwa dem Geräuschpegel in vielen Diskotheken oder dem Schall eines Martinshorns aus zehn Metern Entfernung. Quietsche-Enten oder Trillerpfeifen direkt am Ohr bringen es sogar auf bis zu 130 Dezibel – so laut ist ein startender Düsenjet oder ein Rockkonzert. Bei einem Schallpegel von etwa 130 Dezibel liegt auch die Schmerzschwelle des Gehörs, ab hier sind Hörschäden schon bei kurzer Einwirkung möglich. Kinderohren sollten daher grundsätzlich von derartigen Lärmquellen ferngehalten werden.
Wenn es um Lärmprävention bei Kindern geht, sind insbesondere Eltern und Erwachsene gefragt. Sie sollten der jüngeren Generation gesunde Hörgewohnheiten vorleben und so ein Bewusstsein für die Gefahren von Lärm vermitteln. Bei der Auswahl geeigneter Spielzeuge sollte zudem genau darauf geachtet werden, welche hohen Lautstärken sie erzeugen. Auch wer aktuell auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken für Kinder ist, sollte dies beherzigen. Nicht zu empfehlen sind Spielsachen mit dem Warnhinweis „von den Ohren fernhalten“ – Kinder könnten diese Verhaltensregel nur allzu leicht vergessen oder sie einfach nicht beachten. Am besten ist es, Spielzeuge vor dem Kauf auszuprobieren oder sich von einem Verkäufer vorführen zu lassen. Dabei gilt: Was schon für Elternohren zu laut ist, ist es für Kinderohren ganz bestimmt.

Doch nicht nur lärmendes Spielzeug stellt eine Gefahr für das Hörvermögen der jungen Generation dar. Allgemein ist unsere Umgebung lauter geworden, sei es der Lärm im Straßenverkehr, die Geräuschpegel im Kindergarten und später in der Schule sowie laute Musik und Dauerbeschallung über Kopfhörer. Diese permanenten akustischen Belastungen können das jugendliche Gehör irreparabel schädigen und die Hörleistung mindern. Gerade
bei sehr jungen Kindern kann das schlechte Hören den Spracherwerb und die gesamte Entwicklung beeinträchtigen. Auch bei älteren Kindern und Jugendlichen bleiben Hörschwächen nicht folgenlos: schwächere Lernleistungen und Probleme in den sozialen Beziehungen können daraus resultieren.

Vor diesem Hintergrund setzt die Fördergemeinschaft Gutes Hören seit jeher auf systematische Hörprävention und Aufklärungsarbeit. Sie rät dazu, bereits in jungen Jahren regelmäßige sein Gehör überprüfen zu lassen. Kostenlose Hörtests auch bei Kindern führen die rund 1.500 Partnerakustiker der Fördergemeinschaft Gutes Hören durch. Hier erhalten Interessierte auch Informationen über Lärmprävention und Gehörschutz. Die FGH Partner sind deutschlandweit vertreten und zu erkennen am gemeinsamen Symbol, dem Ohrbogen mit dem Punkt. Einen FGH Partner findet man im Internet unter www.fgh-info.de

Verwendung und Nachdruck des Textes honorarfrei mit Quellennachweis: "FGH"


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Karsten Mohr (Tel.: 0451 396891367), verantwortlich.

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