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Novellierung Kälterichtlinie 2017 - Wie verändert sich die BAFA Förderung für gewerbliche Kälteanlagen


Von ecogreen GmbH & Co. KG

Die neue BAFA Kälterichtlinie 2017 für gewerbliche Kälteanlagen hat sich die Berechnung der Förderhöhe grundlegend verändert. Selbstständige Einzelhändler LEH und Supermärkte profitieren.
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Durch die Novellierung der Kälterichtlinie 2017 des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sich die Berechnung der Förderhöhe grundlegend verändert. Bisher richtete sich die Förderhöhe nach den Investitionskosten. Bei großen Kälte-/Klima-Anlagen war die Förderung jedoch durch eine maximale Förderung gedeckelt. Die neue Richtlinie löst sich von den tatsächlichen Investitionskosten und führt eine Festbetragsförderung ein.

Die Zuwendungshöhe wird hierbei im Wesentlichen durch die Anlagengröße, den Typ der Anlage und dem eingesetzten Kältemittel bestimmt. Die Leistung der Klima-/Kälteanlage beeinflusst dabei die Förderhöhe direkt, während die anderen Parameter indirekten Einfluss haben. In der Grafik hat das Team der ecogreen Energie GmbH & Co. KG diesen Zusammenhang für Sie aufgearbeitet. Die Grafik zeigt dabei das Spektrum der möglichen Förderung. Die Einordnung innerhalb des Spektrums wird nur noch von der Anlagenleistung beeinflusst.

Bei der Darstellung wurde eine Neuanlage betrachtet sowie eine Vollsanierung einer Bestandsanlage bei der alle Hauptkomponenten ausgetauscht werden müssen. Auch eine Teilsanierung von Bestandsanlagen ist in dem Förderprogramm möglich. In diesem Fall wird nur ein Teil der Summe von einer Vollsanierung ausbezahlt.

Eine klassische Kompressionskälteanlage im Bereich der Industriekälte als Neuanlage mit natürlichem Kältemittel kann somit eine Förderung von bis zu 50.000 Euro erhalten, Kompressionsklimaanlagen bis zu 51.000 Euro und Flüssigkeitskühlsätze bis zu 33.000 Euro. Kompressions-Kälteanlagen im Supermarkt können von besonders hohen Förderungen von bis zu 87.000 Euro profitieren.

Haben wir Ihr Interesse an eine Förderung der Kälte-/Klimatechnik für Ihr Vorhaben geweckt? Sprechen Sie uns bzgl. der Fördermittelbeschaffung an. Gerne prüfen wir Ihr Vorhaben kostenfrei auf Förderfähigkeit!

Direkter Link zu unserer Webseite www.ecogreen-energie.de

Die komplette Mitteilung finden Sie unter News und Aktuelles auf unser Webseite der ecogreen Energie GmbH & Co. KG - Ihr Ingenieurbüro für gewerbliche Energieeffizienz und Fördermittelbeschaffung


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Marcel Riethmüller (Tel.: 04221 9460543), verantwortlich.

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