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Vermeidung von Zahlungsausfällen dank der Express SEPA-Lastschrift über die Novalnet AG


Von Novalnet AG

Die Novalnet AG wird ab dem 01.02.2017 einheitlich die Express-SEPA-Lastschrift einführen und die Lastschriften so schnell wie möglich vom Endkundenkonto einziehen. Die Online Händler und die Zahlungspflichtigen profitieren hierdurch von einer deutlich...
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Ismaning, 27.01.2017 - Die Novalnet AG wird ab dem 01.02.2017 einheitlich die Express-SEPA-Lastschrift einführen und die Lastschriften so schnell wie möglich vom Endkundenkonto einziehen. Die Online Händler und die Zahlungspflichtigen profitieren hierdurch von einer deutlich einfacheren und kundenfreundlicheren Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens. Ein weiterer Vorteil ist: Durch die Einführung der einheitlichen Express-SEPA-Lastschrift vermeiden Sie nachhaltig Zahlungsausfälle, welche sonst unter Einhaltung der SEPA Erst-Einreichungsfristen von 6 bis 14 Bankarbeitstagen zustande gekommen sind.

Die SEPA Lastschrift

Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und den verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren hatte sich der European Payments Council (EPC) frühzeitig für die Entwicklung des SEPA-Lastschriftverfahrens entschieden. Gemäß den Regelwerken für die SEPA-Lastschrift hieß dies bislang auch das Einhalten von diversen Fristen. Sinn und Zweck dieser Fristen war es u.a., dass der Zahlungspflichtige rechtzeitig für eine ausreichende Deckung auf seinem Zahlungskonto sorgen sollte. Dies hat sich aber in der Vergangenheit als wenig sinnvoll erwiesen. Ein Endkunde, der heute mittels SEPA-Lastschrift bezahlt, hat die Belastung nach einer gewissen Zeit nicht mehr in Erinnerung. Die verspätete Belastung des Kontos führt daher viel eher zu einer Rücklastschrift mangels Deckung. Unserer Erfahrung nach hat ein Endkunde vielmehr seinen Kontostand gerade zum Zeitpunkt der Bestellung im Kopf.

Die Express SEPA-Lastschrift und die Vorteile für die Händler

Dieses Problem hat auch der EPC erkannt: Seit Ende letzten Jahres ist innerhalb der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) das neue DFÜ-Abkommen in der Version 3.0 in Kraft getreten. Im Detail entfällt die Auftragsart Euro-Eil-Lastschrift COR1. Stattdessen hat die SEPA-Basis-Lastschrift die Einreichungsfrist der Euro-Eil-Lastschrift COR1 übernommen. Das bedeutet, dass sämtliche Lastschriften auf nur noch "einen Geschäftstag" vor Fälligkeit verkürzt werden. Desweiteren ist es auch nicht mehr erforderlich, zwischen erstmaliger und wiederkehrender Lastschrift zu unterscheiden.

Was bedeutet das für Online Händler der Novalnet AG

Für die Kunden der Novalnet AG- besteht kein Handlungsbedarf. Die Novalnet AG passt die neuen Vorlaufzeiten automatisch für die an und somit brauchen der Kunden der Novalnet AG keine technischen Anpassungen vorzunehmen. Die Online Händler und die Zahlungspflichtigen profitieren hierdurch von einer deutlich einfacheren und kundenfreundlicheren Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens.



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