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Das Initiativrecht des Personalrats und des Betriebsrats - Seminare und Schulungen


Von Praktiker-Seminare GbR

Bundesweite Inhouse-Schulungen zum Initiativrecht führt die Praktiker-Seminare GbR durch. Für Personalratsmitglieder und Betriebsratsmitglieder. Unser Dozent kommt in Ihre Dienststelle bzw. Betrieb.
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Die Inhouse-Seminare und Trainings der Praktiker-Seminare GbR haben zum Ziel, die Gremienarbeit effizienter zu machen. Konstruktive Gremienarbeit, vor allem auch durch kluge Initiativanträge, sind tausend mal besser als sinnlose und lähmende Laberei ohne Effizienz.

Informationen sind auch auf folgenden Websites erhältlich:

Initiativrecht des Personalrats und des Betriebsrats

und

Arbeitsrechtliche Fortbildung



Zu den Initiativrecht-Seminaren für den P E R S O N A L R A T :


Das Seminar wird nur als Inhouse-Seminar in Ihrer Dienststelle (alle Behörden, Eigenbetriebe, Jobcenter, Ärztekammern ...) durchgeführt.

Bundesweit : Bund (BPersVG) und alle Bundesländer (alle LPersVG's)
Der Dozent kommt zu Ihnen.

Dauer: 2 Tage (bei Vorkenntnissen zum Personalvertretungsrecht), ansonsten 3 Tage


Die Inhalte:

Das Initiativrecht bzw. das "Mitbestimmungs-Initiativrecht" ermöglicht es dem Personalrat in eigener Initiative einen Mitbestimmungsfall ins Leben zu rufen und in das Mitbestimmungsverfahren zu bringen. Wir haben dann einen Mitbestimmungsfall mit gewissermaßen umgekehrter Laufrichtung: Nicht der Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleiter schickt dem Personalrat eine Vorlage, sondern umgekehrt.

Wann und in welchen Fällen hat der Personalrat ein Mitbestimmungs-Initiativrecht ?

Was ist beim Erarbeiten des Initiativantrags zu beachten ?

Wie ist das Verfahren geregelt ?

Wie ist das Verhältnis Initiativrecht / Dienstvereinbarung ?

Diese und viele andere Fragen werden im Seminar ausführlich behandelt. In einem intensiven Training werden dann in Gruppenarbeit Initiativanträge gefertigt und besprochen.

Auf die besonderen Verhältnisse und den Handlungsbedarf in Ihrer Dienststelle wird selbstverständlich eingegangen.



Zu den Initiativrecht-Seminaren für den B E T R I E B S R A T :


Das Seminar wird nur als Inhouse-Seminar in Ihrem Betrieb durchgeführt.

Bundesweit. Unser Dozent kommt zu Ihnen.


Dauer: 2 Tage (bei Vorkenntnissen zum BetrVG), ansonsten 3 Tage


Die Inhalte:

Das Initiativrecht bzw. das "Mitbestimmungs-Initiativrecht" ermöglicht es dem Betriebsrat in eigener Initiative einen Mitbestimmungsfall ins Leben zu rufen und in das Mitbestimmungsverfahren zu bringen. Wir haben dann einen Mitbestimmungsfall mit gewissermaßen umgekehrter Laufrichtung: Nicht der Arbeitgeber bzw. der Geschäftsführer schickt dem Betriebsrat eine Vorlage, sondern umgekehrt.

Wann und in welchen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungs-Initiativrecht ?

Was ist beim Erarbeiten des Initiativantrags zu beachten ?

Wie ist das Verfahren geregelt ?

Wie ist das Verhältnis Initiativrecht / Betriebsvereinbarung ?

Diese und viele andere Fragen werden im Seminar ausführlich behandelt. In einem intensiven Training werden dann in Gruppenarbeit Initiativanträge gefertigt und besprochen.

Auf die besonderen Verhältnisse und den Handlungsbedarf in Ihrem Betrieb wird selbstverständlich eingegangen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Frau Rita Quandt (Tel.: 030-46064746), verantwortlich.

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