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Arbeitsschutz bei Veranstaltungen


Von Unternehmensberatung Jastrob Ltd & Co.KG

Sicherheit in Veranstaltungs- und Versammlungsstätte für Mitarbeiter oft noch unzureichend
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Der Arbeitsschutz bei Veranstaltungen steckt auch heutzutage immer noch in den Kinderschuhen. Die Konsequenz ist, dass immer wieder Unfälle mit zum Teil schwerwiegenden oder sogar tödlichen Verletzungen passieren, die durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hätten vermieden werden können.

Worauf muss in Sachen Arbeitsschutz geachtet werden?
Grundsätzlich gilt, dass alle gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung eingehalten werden müssen. Diese sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgetz (ASiG) der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) einzusehen.

Besonderes Augenmerk sollte dabei auf der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie - je nach Veranstaltung - auf der Bestellung von geeigneten und qualifizierten Aufsichtspersonen wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (kurz SiGeKo), der Fachkraft für Veranstaltungstechnik, der Bühnen- und Studiofachkraft und dem Fremdfirmenkoordinator liegen. Zum Schutz der einzelnen Mitarbeiter sind zudem tätigkeitsbezogene Unterweisungen und die persönliche Schutzausrüstung (kurz PSA) unabdingbar.

Wer haftet im Schadensfall?
Kommt es zu einem Unfall, der durch die Einhaltung der Vorschriften im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung hätte vermieden werden können, haftet ggfs. der Unternehmer bzw. der weisungsbefugte Vorgesetzte. Sofern die Verantwortung oder Pflichten delegiert wurden an interne oder externe Personen, so kann es sein, dass diese ebenfalls in die Verantwortung genommen werden. Auch strafrechtliche Verfahren sind bei Verstößen gegen die oben genannten Vorschriften möglich. Diese Regelung gilt im Übrigen auch dann, wenn Mitarbeiter nicht im Sinne des Arbeitsschutzgesetztes, sondern als Selbstständige tätig sind.

Prävention ist das A und O
Grundsätzlich gilt, dass das Augenmerk eines jeden Verantwortlichen auf der proaktiven Sicherheitsgewährleistung und nicht auf der Schadensbegrenzung liegen sollte. Für "machbare" Lösungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, aber auch Veranstaltungssicherheit, Besuchersicherheit, Brandschutz, Evakuierung und Erste Hilfe, steht Ihnen unser erfahrenes Expertenteam gerne mit Rat und Tat zur Seite. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website www.jastrob.de und unserem Blog www.sichere-veranstaltung.de.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Herr Olaf Jastrob (Tel.: + 49 (0)2271-83763-0), verantwortlich.

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