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Cybits schützt Minderjährige im Internet


Von Cybits Systems Security GmbH

Medienbruchfreies Altersverifikationssystem [verify-U] ermöglicht Onlinehändlern, Inhalteanbietern, Plattform- und Netzbetreibern wirksamen Kinder- und Jugendschutz im Internet

Thumb Mainz, 12. Juli 2007: Aufgrund einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen zum Beispiel im Rahmen des Jugendschutzgesetzes, des Jugendmedienschutzstaatsvertrages, des Verbraucherschutzgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Online-Händler sowie Anbieter von online- und mobilen Inhalten und Video-on-demand-Systemen dazu verpflichtet, ihre Angebote nur Erwachsenen zugänglich zu machen. Die Mainzer Cybits Systems Security GmbH stellt mit [verify-U] ein Personenidentifikations- und Altersverifikationssystem bereit, mit dem Anbieter gewährleisten können, ihre Produkte rechtssicher zu vertreiben. [verify-U] prüft an Hand des Namens, der Adresse und des Kontos, ob der Nutzer schon einmal persönlich gegenüber einer Bank oder einer Versicherung aufgetreten ist und sich dort persönlich ausgewiesen hat. Ist dieser Nachweis gelungen, wird der Nutzer als volljährig in die [verify-U]-Datenbank eingetragen. Gleichzeitig wird ihm über seinen Kontoauszug ein PIN übermittelt. Die Übermittlung erfolgt in einem zweistufigen Gutschrift/Lastschriftverfahren, in dessen Rahmen ein Geld-Betrag gutgeschrieben und wieder abgebucht wird. Mittels der Nutzerkennung und dem PIN-Code kann sich der User dann unter www.verify-u.de einloggen und die [verify-U]-Software herunterladen. Anschließend müssen sämtliche Endgeräte, die genutzt werden sollen (PC, Handy, Set-Top Box), registriert werden. User, die die Altersverifikation einmal durchlaufen haben, können sich mit Ihrem digitalen [verify-U]-Pass bei allen Anbietern, die das Cybits-System einsetzen, als volljährig ausweisen und die entsprechenden Angebote nutzen. [verify-U] basiert vollständig auf elektronischen Prozessen, ein Wechsel des informationstragenden Mediums (Medienbruch) wie bei anderen Altersverifikationssystemen ist nicht erforderlich. Darüber hinaus sind für die Nutzung keine zusätzlichen Hardwarekomponenten wie zum Beispiel Kartenlesegeräte, USB-Sticks oder CD-Roms notwendig.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Andrea Fischedick, verantwortlich.

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