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Basista-Leiterplatten GmbH und UL Underwriters Laboratories informieren: „Leiterplatten oder Leiterplatten-Basismaterial mit UL-Kennzeichnung?“ das ist die Frage!


Von Basista-Leiterplatten GmbH

Ständig neue Vorschriften, neue Gesetzesvorgaben verwirren. Wer möchte sich nicht lieber auf sein Projekt konzentrieren anstatt auf Gesetze? Nur wer kann bei der Produktentwicklung den globalen Markt und damit die „Global Player“ außer Acht lassen? Unternehmen sind heute weltweit verknüpft. So öffnen sich neue Absatzmärkte, die bei der Planung des Endproduktes berücksichtigt werden müssen. Hier ist eine kurzsichtige Planung gleichbedeutend mit kurzen Absatzmöglichkeiten. Darum kommen heute die wenigsten an der UL-Kennzeichnung ihrer Produkte vorbei. Für den Einsatz der Leiterplatten heißt es hier genau hinzusehen und es ist Vorsicht geboten. Der „kleine“ Unterschied ist dabei mal wieder „klein aber fein“, bzw. bei der Zulassung entscheidend.
Thumb Die Leiterplatte und die unterschiedlichen UL-Kennzeichnungen. Jeder Entwickler muß sich genau erkundigen: - ob die Leiterplatten aus UL-gelistetem Basismaterial hergestellt wird, oder - ob die komplette Leiterplatte nach UL-Vorgaben produziert wird. Dieser Unterschied lässt sich wie folgt erklären: 1. Die Leiterplatte wird aus UL-zertifiziertem Basismaterial hergestellt. Das bedeutet: das eingesetzte Material ist UL-zertifiziert, jedoch nicht die komplette, fertige Leiterplatte: Eine Aussage, dass Leiterplatten, die mit UL gelistetem Basismaterial gefertigt werden, problemlos in den Vereinigten Staaten und Kanada vertrieben werden können, ist nicht präzise. Das UL gelistete Basismaterial muss UL-zugelassen sein unter der Kategorie: QMTS2 Wird die Leiterplatten mit UL gelistetem Basismaterial (unter QMTS2) hergestellt, so sichert dies eine gewisse Zuverlässigkeit – es ist jedoch kein Grundstock für ein UL-geprüftes Endprodukt. Wird eine solche Leiterplatte aus UL-gelistetem Basismaterial zur UL-Zulassung vorgelegt, erfolgt keine UL-Zulassung für das komplette Endprodukt. Die Zulassung für das Endprodukt wird abgelehnt. Es muß in diesem Fall ein neuer Aufbau des Endproduktes auf der Basis einer Leiterplatte mit UL-Hersteller-Kennzeichnung vorgelegt werden. 2. Die komplette Leiterplatte ist UL-zertifiziert. Die Produktion der Leiterplatte erfolgt nach einem von UL zertifiziertem Prozess gemäss ZPMV2. Somit kann diese Leiterplatte als Bestandteil für ein UL-geprüftes Endprodukt eingesetzt werden. Erst die Herstellung der Leiterplatte entsprechend dem UL-zertifiziertem Produktionsprozess sichert die Anerkennung und berechtigt zur Kennzeichnung der Leiterplatten mit der UL-Kennung des Herstellers. Diese Leiterplatten können problemlos für UL-zugelassene Geräte eingesetzt werden, falls die entsprechenden Parameter wie z.B. Temperaturrating für das Endprodukt ausreichend ist. Damit also das Gesamtwerk eine UL-Zulassung erhalten kann, ist es erforderlich, dass die einzelnen Komponenten nach dem UL-zertifiziertem Prozess hergestellt wurden. Erst wenn die Leiterplatte in dem Endprodukt nach dem UL-zertifiziertem Produktionsprozess (gemäss ZPMV2) hergestellt wurde, dann erhält das Endprodukt das UL-Prüfsiegel. Bei der Produktion nach UL-Vorgaben wird die Einhaltung der QS-Vorgaben für alle Bereiche der Produktion regelmäßig von Sachverständigen kontrolliert. Der UL-zertifizierte Produktionsprozess ZPMV2 untersucht den Einfluss des Prozess auf die Brennbarkeit und die Kupferhaftung der Leiterplatte. Diese zwei Punkte sind wichtige Bestandteile für die Sicherheit des Endproduktes und werden daher auch entsprechend gewertet bzw. geprüft. Warum UL-Kennzeichnung? Die Zeichen „UL“ stehen für „Underwriters Laboratories“. Produkte, die von dieser Organisation gemäss den gültigen U.S.-Produktsicherheitsanforderungen geprüft wurden, erhalten das UL-Prüfzeichen. Bei Verbrauchern, Regulierungsbehörden und dem Versicherungswesen genießen Produkte mit der „UL“-Prüfplakette eine höhere Anerkennung. Der Weltmarkt für elektrotechnische Erzeugnisse entfällt zu über 90% auf USA/Kanada/Mexiko, Asien/Pazifik, sowie Europa. Dabei zählen die USA zu dem größten konformem nationalen Markt der Welt. Im internationalem Vergleich haben Produkte, die den amerikanischen Standards entsprechen eine wesentlich höhere Akzeptanz. Die Ein-haltung der amerikanischen Standardanforderungen wird durch das UL-Prüfzeichen auf den Produkten gewährleistet. Das „UL“ Zeichen wird in der Werbung und in der Kommunikation entsprechend eingesetzt. So werden durch den Einsatz von UL-gelisteten Produkten die Exportchancen in die USA und Kanada erhöht. Es wird eine erhöhte Akzeptanz für Produkte, die einen Bezug zum amerikanischem Markt haben, erreicht. Wird die UL-Kennung für das fertige Produkt benötigt, so ist bei der Beschaffung der entsprechenden Leiterplatten auf diese Differenzierungen zu achten. „Unsere Beratung als Leiterplattenhersteller erfolgt bereits in der Anfangsphase.“ erklärt Peter Basista, von der Basista-Leiterplatten GmbH. „Heute kann es sich keine Firma leisten auf den Wettbewerbsvorsprung zu verzichten. Es wird immer wichtiger die Produkte schnell auf den internationalen Markt zu bringen. Ein Missverständnis beim Thema UL kann die Markteinführung neuer Produkte verzögern.“ weiß Peter Basista zu berichten. Nicht umsonst wird daher der Bottroper Leiterplattenhersteller von seinen Kunden als persönlicher „pcb coach“ bezeichnet. „Ich finde es schade, wenn einem Unternehmen durch ein Missverständnis oder Fehlinformationen unnötige Kosten und Zeitverzögerung entstehen. Daher finden wir es wichtig, zusammen mit Underwriters Laboraties hierüber ausgiebig zu informieren. Mit unserem Knowhow erreichen wir, dass der Erfolg unserer Kunden auch unser Erfolg ist.“ Weitere Informationen bei: www.basista.de oder per Email an info@basista.de Basista-Leiterplatten GmbH, the pcb company, Kardinal-Hengsbach-Str. 2-4 – 46236 Bottrop Tel. +49 (0) 2041 26 36 41 FAX: +49 (0) 2041 26 35 42 kostenlose Leiterplatten-Hotline unter 0800 BASISTA = 0800 22 74 782


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Eva Basista, verantwortlich.

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