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Telekommunikationsmarkt – Bereich Auskunftsdienste


Von info.portal

„11881“ – Eine Auskunft für Alle

München, 21.02.2002 – „11881-Ihre Auskunft“, der telefonische Auskunftsservice der info.portal GmbH, steht ab sofort auch den über 20 Millionen Kunden von D2 vodafone zur Verfügung. Bisher konnte der Auskunftsdienst über Festnetz und VIAG Interkom Mobilfunk angewählt werden. Die info.portal GmbH, ein Gemeinschafts-unternehmen von VIAG Interkom und Telenor Teleservice, hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Sie plant die 11881 Auskunft demnächst für alle Mobilfunknutzer bereitzustellen.
Thumb Unter der Rufnummer 11881 bietet info.portal einen Auskunftsservice an, der über die klassische Telefon-Auskunft hinausgeht, indem er den Anrufer zu weiterführenden Informationsdiensten vermittelt. So stellt info.portal beispielsweise zur CeBIT eine Messe-Hotline bereit. Über die 11881 und das Stichwort Messe wird der Anrufer zu einem speziell geschulten Operator weitervermittelt, der jederzeit Anfragen rund um die Messe online bearbeitet, z.B. über Aussteller, Standnummern und Veranstaltungen der CeBIT oder auch über Restaurants, Straßen-, Flug- und Bahnverbindungen in Hannover. Nach Wunsch werden die Suchergebnisse entweder gleich am Telefon oder per SMS oder E-Mail übermittelt. Vorteil des neuen Service: Der Anrufer hat überall und jederzeit telefonischen Zugang zum Internet. Teil des info.portal-Service-Pakets ist auch die Auslandsauskunft unter 11882. Für Großkunden hat info.portal „11881-Business“ konzipiert. Bei diesem speziellen Angebot werden registrierte Geschäftskunden von einer eigenen Call Center Platzgruppe betreut, die auf kundenindividuelle Servicemerkmale trainiert wurde. Die Business Auskunft bietet z.B. auch die Möglichkeit, die Weitervermittlung auf 0190er oder sonst unerwünschte Nummern zu sperren. Mit dem Ziel, in Zukunft alle Mobilfunknetze zu bedienen, hat sich info.portal keine leichte Aufgabe gestellt. Denn im Gegensatz zur Telekom hat die Regulierungsbehörde die Betreiber der Mobilfunknetze bisher nicht dazu verpflichtet, ihre Netze für andere Serviceprovider zu öffnen. Erschwerend hinzu kommt, dass jeder Netzbetreiber bereits eine eigene Auskunft unterhält. In den §§ 17 bis 22 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat der Gesetzgeber die Netzbetreiber sogar dazu verpflichtet, Universaldienste, darunter die Rufnummernauskunft, anzubieten. Dennoch lassen sich manche Netzbetreiber jetzt dazu bewegen, ihr Netz für andere Serviceprovider zu öffnen. Nicht ganz freiwillig: Sie fürchten, dass die Regulierungsbehörde bei massivem Druck seitens der Serviceprovider auch ihnen die Verpflichtung zur Öffnung Ihrer Netze auferlegen könnte. Ähnlich wie bei den Verhandlungen mit der Telekom haben die Serviceprovider aber auch hier mit Verschleppungstaktiken und ungünstigen Konditionen zu kämpfen. Übrigens ist der Auskunftsservice 11881 ursprünglich auch aus der Verpflichtung der VIAG Interkom entstanden, eine Rufnummern-Auskunft anzubieten.


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