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Rentner unter 65 dürfen jetzt 400 Euro dazuverdienen


Von Deutsche Rentenversicherung Hessen

Hinzuverdienstgrenze rückwirkend zum 1. Januar angehoben

Keine Verwechslung mehr mit dem Minijob: 400 statt bisher 355 Euro dür-fen Rentner unter 65 jetzt monatlich dazuverdienen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze jetzt angehoben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
Thumb Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner unter 65 wurde oft mit der Verdienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon länger bei 400 Euro liegt. Das Problem dabei: Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem musste die Rentenversicherung die Rente kürzen. Dem wurde nun abgeholfen. Die Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Zudem kann jeder Rentner diese Grenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschreiten – selbst dann wird ihm die Rente nicht gekürzt. Wer über 65 ist und Rente bezieht, kann wie bisher ohne Begrenzung dazuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird. Auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie bereits gekürzt gezahlte Altersrenten gelten ab Anfang des Jahres 2008 ebenfalls höhere Verdienstgrenzen. Wer eine solche Rente bezieht, sollte bei der Rentenversicherung erfragen, wie viel er hinzuverdienen darf. Weitere Informationen gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, am gebührenfreien Servicetelefon unter 0800 – 1000 48 012 sowie den Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Hessen oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.


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