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EU-Beihilfen in deutscher Praxis: 3. Jahresfachkonferenz am 15.-16. September 2008 in Berlin


Von Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht

Wie Mitarbeiter der öffentlichen Hand den Vorschriften der neuen Beihilfenrechtsreform gerecht werden und die aktuellen Herausforderungen effizient meistern können, erfahren Teilnehmer auf der „3. Jahresfachkonferenz EU Beihilfen in deutscher Praxis“ der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht am 15. und 16. September 2008 im Hotel Berlin in Berlin.
Thumb Mitarbeiter der öffentlichen Hand befinden sich im Spannungsfeld zwischen dem europäischen Wettbewerbsrecht und der Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung. Neue Vorschriften schaffen zum Teil strengere Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beihilfen. Im Zeitraum 2005 bis 2009 unterliegt das Beihilfenrecht umfangreichen Reformen auf europäischer Ebene. Nach der Einführung von zahlreichen neuen Regelungen in 2007 beabsichtigt die Europäische Kommission weitere Änderungen, wie zum Beispiel die Bürgschaftsmitteilung und die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung. Zudem sind die neuen Leitlinien für Umweltbeihilfen in Kraft getreten. Umfangreiche Änderungen des Beihilfenrechts erfordern neue Arbeitsmethoden und einen wirtschaftlicheren Einsatz der staatlichen Beihilfen. Bei Fehlern drohen Klagen und Rückzahlungen der ausgezahlten Beihilfen. Obwohl die Reform auf eine Vereinfachung des Verfahrens abzielt, ist vielfach unklar, ob und wie sich diese Änderungen in der Praxis widerspiegeln. Mittlerweile hat sich diese Konferenz zu einer deutschlandweiten Kommunikationsplattform der Praktiker und Experten im Bereich des Beihilfenrechts entwickelt. Sprecher der Europäischen Kommission und der deutschen Praxis beleuchten die aktuelle Problematik unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten. Die Kommission wird bisherige und zukünftige Reformschritte darstellen. Eingeladen werden Mitarbeiter der Bundes- und Landesministerien für Wirtschaft, Finanzen, Bildung, Vertreter der öffentlichen Banken, Mitarbeiter der Kommunen und der kommunalen Unternehmen. Mitarbeiter der öffentlichen Hand befinden sich im Spannungsfeld zwischen dem europäischen Wettbewerbsrecht und der Notwendigkeit der regionalen Wirtschaftsförderung. Neue Vorschriften schaffen zum Teil strengere Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Beihilfen. Im Zeitraum 2005 bis 2009 unterliegt das Beihilfenrecht umfangreichen Reformen auf europäischer Ebene. Nach der Einführung von zahlreichen neuen Regelungen in 2007 beabsichtigt die Europäische Kommission weitere Änderungen, wie zum Beispiel die Bürgschaftsmitteilung und die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung. Zudem sind die neuen Leitlinien für Umweltbeihilfen in Kraft getreten. Umfangreiche Änderungen des Beihilfenrechts erfordern neue Arbeitsmethoden und einen wirtschaftlicheren Einsatz der staatlichen Beihilfen. Bei Fehlern drohen Klagen und Rückzahlungen der ausgezahlten Beihilfen. Obwohl die Reform auf eine Vereinfachung des Verfahrens abzielt, ist vielfach unklar, ob und wie sich diese Änderungen in der Praxis widerspiegeln. Mittlerweile hat sich diese Konferenz zu einer deutschlandweiten Kommunikationsplattform der Praktiker und Experten im Bereich des Beihilfenrechts entwickelt. Sprecher der Europäischen Kommission und der deutschen Praxis beleuchten die aktuelle Problematik unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten. Die Kommission wird bisherige und zukünftige Reformschritte darstellen. Eingeladen werden Mitarbeiter der Bundes- und Landesministerien für Wirtschaft, Finanzen, Bildung, Vertreter der öffentlichen Banken, Mitarbeiter der Kommunen und der kommunalen Unternehmen.

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Christine Döbler, verantwortlich.

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