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Regulierungsbehörde eröffnet T-DSL-Entgeltregulierungsverfahren gegen die Deutsche Telekom AG


Von RegTP

Thumb Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Matthias Kurth, teilte heute mit, dass die zuständige Beschlusskammer 3 erneut ein T-DSL-Entgeltregulierungsverfahren gegen die Deutsche Telekom AG eröffnet hat. „Leider hat die Deutsche Telekom AG die Chance, durch eigene Anpassungsmaßnahmen die wettbewerbliche Schieflage im DSL-Markt zu beseitigen, nicht genutzt und eine Aufforderung meinerseits verstreichen lassen. Daher bleibt uns jetzt nur der Weg, durch ein förmliches Entgeltregulierungsverfahren die Wettbewerbsbedingungen im wachsenden DSL-Markt diskriminierungsfrei zu gestalten“, sagte Matthias Kurth. Bereits am 19. November 2001 hatte die Regulierungsbehörde diese Vorgehensweise angekündigt. Kurth hatte sich damals mit einem entsprechenden Aufforderungsschreiben an die Unternehmensleitung der Deutschen Telekom AG gewandt. Die jetzige Wiederaufnahme des DSL-Entgeltverfahrens geht zurück auf die Entscheidung der Beschlusskammer 3 der Regulierungsbehörde vom 30. März 2001. Damals schritt die Regulierungsbehörde gegen die festgestellten teilweise nicht kostendeckenden T-DSL-Preise der Deutschen Telekom AG nicht ein, weil eine Verdrängungswirkung seinerzeit nicht erwiesen war und die Behörde ihr Augenmerk auch auf den diskriminierungsfreien Zugang der Wettbewerber zur notwendigen Netzinfrastruktur legte. Dabei stand an erster Stelle die Entgeltentscheidung zum Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, die Verpflichtung zum Line-Sharing und ein Resale-Angebot sowie die Verbesserung der Bereitstellungssituation im Mietleitungsbereich. Da aber die Deutsche Telekom AG in all diesen Bereichen nicht dazu beigetragen habe, die damals beschriebene Situation zu verbessern, werde das T-DSL-Entgeltregulierungsverfahren – wie bereits im März angedeutet – heute offiziell wieder aufgenommen, so Präsident Kurth.

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